Wolfram Musterklauseln

Wolfram. Die DRAG ist an Almonty Industries Inc. („Almonty“) beteiligt. Almonty produziert insbesondere Wolfram und verfügt über nennenswerte Explorationsflächen für Wolfram. Almonty und somit die DRAG-Gruppe sind in Er- mangelung lokaler Märkte von den Entwicklungen des globalen Wolfram-Marktes abhängig. Xxxxxxx ist eines der schwersten und härtesten Metalle und besitzt mit rund 3.422 Grad Celsius den höchsten Schmelzpunkt aller Metalle. Es ist daher ein wichtiger Bestandteil zahlreicher industrieller Anwendungen. Wolf- ram wird hauptsächlich für die Produktion von Schneidstoffen und verschleißfestem Material wie etwa Wolfram- karbid und Legierungsstahl eingesetzt. Über 50 % der Wolframproduktion wird für Wolframkarbid (WK) verwen- det, welches für seine extreme Härte bekannt ist. Wolframkarbid wird allein oder in Verbindung mit anderen Materialien für Schneidegeräte, Bergbau- und Bohrwerkzeuge, Panzerungen, Rundwerkzeuge, Messinstrumen- ten, Halterungen und die Schneideflächen von Sägen und Bohrern verwendet. Wolframstahl wird für Hochge- schwindigkeitsschneidegeräte, Rundwerkzeuge, Pressluftwerkzeuge, Stanzwerkzeuge, Lagerbüchsen und Ge- windebohrer eingesetzt. Einige Arten von Wolframstahl finden in der Raumfahrtindustrie Verwendung. Nichtle- gierter Wolfram wird in Drahtform als Glühdraht in elektrischen Lampen, Elektronen- und Fernsehröhren sowie als Heizelement in elektrischen Öfen und Heizungen eingesetzt. Wolframstäbe finden Verwendung als Unterlage für Lampenglühdrähte, elektrische Kontakte und Elektroden in Bogenlampen. Der Weltmarkt für Xxxxxxx wird aktuell von China dominiert; von dort kommen etwa 82% des weltweiten An- gebots. Von den rund 82.000 t Xxxxxxx, die in 2017 gefördert wurden, entfielen 67.000 t auf China. Vietnam folgt mit einer Jahresproduktion von 6.600 t Wolfram, drittgrößter Produzent war Russland mit 2090 t Wolfram (Quelle: USGS, Mineral Commodity Summaries Tungsten, 2019). Darüber hinaus entfallen etwa 58% der weltweit nachgewiesenen Reserven auf China. Das Land ist derzeit der bestimmende Akteur am Markt und versucht, so- wohl Produktions- als auch Exportmengen zu kontrollieren (Quelle: Argus, Tungsten Monthly Outlook, June 2019). Hinzu kommt, dass ein immer größer werdender Anteil der Produktion zur Deckung der eigenen Nach- frage benötigt wird. China stellt bereits 60% der weltweiten Nachfrage. Auch die starken Preisanstiege seit 2008 haben nicht zu einer Verringerung der Abhängigkeit von China durch neue westliche Produzenten beig...
Wolfram. Die DRAG ist an Almonty Industries Inc. („Almonty“) beteiligt. Almonty produziert insbesondere Wolfram und verfügt über nennenswerte Explorationsflächen für Wolfram. Wolfram stellt einen globalen Markt dar. Die Preis- bildung für Wolframkonzentrate und weiterverarbeitete Produkte findet auf Basis der globalen Angebots- und Nachfragesituation statt. Almonty ist somit von den Entwicklungen des globalen Wolfram-Marktes abhängig. Aufgrund der einzigartigen Eigenschaften von Wolfram, Wolframlegierungen und diversen Wolframverbindun- gen ist das Metall in vielen wichtigen Anwendungen in unterschiedlichen Bereichen der modernen Technologie unersetzlich. Wolfram ist ein Zusatzstoff bei der Herstellung von Speziallegierungen, Glühdraht für die Beleuch- tung (zwei Prozent) und Spezialanwendungen für Mobiltelefone, Militär, Ballistik (Verteidigungsausrüstung), Au- tomobilteile, Luft- und Raumfahrtkomponenten, Bohr- und Schneidausrüstung, Protokollierungsausrüstung, elektrische und elektronische Geräte, chemische Anwendungen sowie andere Endanwendungen. Heute wird der größte Teil von Wolfram bei der Herstellung von Hartmetallen verwendet. Dabei handelt es sich um Materialien, die durch das Zementieren von Wolframcarbid-Körnern in eine Bindemittelmatrix unter Anwendung des Sinter- verfahrens aus einer zähen Nickel- oder Kobaltlegierung hergestellt werden. Wolframcarbid ist die am häufigsten verwendete Form des Produkts, die eine Härte nahe jener von Diamant aufweist. Es ist dichter als Stahl und Titan, doppelt so hart wie jeder Stahl und weist eine extrem hohe Verschleißfestigkeit auf. Aufgrund dieser Ei- genschaften wird das Produkt im Bauwesen, in der Metallverarbeitung und im Bergbau eingesetzt. Der Einsatz von Wolframcarbid bei Bohr- und Schneidwerkzeug in der globalen Bergbaubranche wird wahrscheinlich das Wachstum des Wolframmarktes ankurbeln, da die Nachfrage nach Metallen und Rohstoffen weltweit steigt. Auch reine Wolframmetallprodukte, die in der Elektronikindustrie eingesetzt werden, wie etwa Elektroden, Leuchtfäden, elektrische und elektronische Kontakte, Bleche, Drähte, Stäbe usw., werden ein wichtiger Faktor sein, der das Wachstum des Wolframmarktes bestimmt. Der Wolframverbrauch wird stark von den wirtschaftlichen Bedingungen und der Industrietätigkeit beeinflusst. China ist nach wie vor der weltweit größte Wolframverbraucher. In den Vereinigten Staaten führten verstärkte Öl- und Gasbohrungen und eine Erholung der Luft- und Raumfahrtindustrie zu einem ges...

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  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Überblick Der GmbH-Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der GmbH und vertritt diese gegenüber den Gesellschaftern und Dritten (z. B. Kunden, Lieferanten oder Finanzamt und Sozialversicherungsträgern) gerichtlich und außergericht- lich. Die Vertretungsbefugnis – ggf. gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer – kann im Außenverhältnis nicht beschränkt werden. Aus den Vorschriften des GmbH- Gesetzes ergeben sich zwar die Pflichten des Geschäfts- führers, nicht aber dessen persönliche Rechte gegenüber der GmbH. So ist dem GmbH-Gesetz z. B. nicht zu ent- nehmen, welche Vergütung dem Geschäftsführer zusteht oder ob und wie lange er Urlaub hat. Diese Punkte müssen individuell mit den Gesellschaftern in einem Anstellungsver- trag geregelt werden (vgl. hierzu Kapitel II.). Aus der Sat- zung der GmbH (= Gesellschaftsvertrag) kann sich u. a. die Erlaubnis des Geschäftsführers ergeben, selbst Geschäfte MERKBLATT mit der GmbH abzuschließen (vgl. Kapitel II. 1.) oder die Regelung, dass mehrere Geschäftsführer nur gemeinsam handeln dürfen. Geschäftsordnungen der GmbH enthalten oft ausführliche Regelungen darüber, welche Geschäfte der Geschäftsfüh- rer nicht ohne vorherige Genehmigung der Gesellschafter- versammlung abschließen darf. Solche Beschränkungen im Innenverhältnis betreffen häufig das Verbot, Grundstücke zu kaufen oder Darlehen ab einer bestimmten Größenord- nung ohne Rücksprache aufzunehmen. Die Geschäftsord- nung ist gegenüber der Satzung nachrangig. So können in der Geschäftsordnung nur Regelungen getroffen werden, die der Satzung und dem Gesetz nicht widersprechen. Die Geschäftsordnung wird von der Gesellschafterversamm- lung aufgrund einer Erlaubnis in der Satzung beschlossen. Besteht eine Geschäftsordnung, wird der Geschäftsführer in seinem Anstellungsvertrag regelmäßig auf die Einhaltung der Geschäftsordnung verpflichtet werden. Ein Geschäftsführer muss die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns aus- führen. Bei Verletzung seiner Pflichten riskiert er, von der Gesellschaft für entstandene Schäden in Regress genom- men zu werden. Aber auch Dritte wie Sozialversicherungs- xxxxxx können den Geschäftsführer in die persönliche Haf- tung nehmen (vgl. Kapitel VI.). Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zeigt, dass der GmbH-Geschäftsführer seine Pflichten nicht auf die leichte Schulter nehmen darf. Die Ausführungen in diesem Mandanten-Merkblatt betref- fen sowohl den nicht an der GmbH beteiligten Geschäfts- führer (sog. Fremdgeschäftsführer) als auch den Gesell- schafter einer GmbH, der Geschäftsführer innerhalb dieser GmbH ist (sog. Gesellschafter-Geschäftsführer). Auch der Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungs- beschränkt), d. h. einer GmbH, die mit weniger als 00.000 € Stammkapital gegründet wird, muss sich an die nachfol- genden Regeln halten.

  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Speicherdauer Personenbezogene Daten werden bis zur Beendigung des jeweiligen Vertragszwecks (z. B. Kündigung des Liefervertrages) gespeichert. Im Anschluss findet unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbearbeitungsfrist die Löschung der Daten statt. Dabei sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. des Handels- und Steuerrechtes) von in der Regel zehn Jahren zu berücksichtigen.

  • Sachmängel 1. Mangelhafte Teile der WAREN/LEISTUNGEN sind nach Xxxx von SITECO innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern bzw. erbringen, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. SITECO ist berechtigt, die Nach- bzw. Ersatzlieferungen oder Neuerbringung auch in Form von technisch gleich- oder höherwertigen WAREN/LEISTUNGEN zu leisten. Für nachgebesserte oder neu gelieferte bzw. erbrachte WAREN/LEISTUNGEN beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut zu laufen. 2. Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht: a) soweit §§438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, b) bei Vorsatz, c) bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie d) bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. e) Aufwendungsersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gem. §445a BGB verjähren ebenfalls in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. 3. Mängelrügen des AUFTRAGGEBERS haben unverzüglich, d.h. bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferdatum und bei verdeckten Mängeln innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab Entdeckungsdatum, schriftlich zu erfolgen. 4. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist SITECO berechtigt, die durch die Fehlersuche und/oder -behebung entstandenen Aufwendungen (z.B. Reisekosten, Arbeitszeiten, Material, etc.) dem AUFTRAGGEBER in Rechnung zu stellen. 5. Schlägt die Nacherfüllung zweimal (2) fehl, kann der AUFTRAGGEBER, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Nr. 9, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 6. Mängelansprüche bestehen nicht bei: a) nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, b) nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, c) natürlicher Abnutzung, d) Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, e) nicht reproduzierbaren Softwarefehlern, f) einer Mangelhaftigkeit durch vom AUFTRAGGEBER übermittelte Anforderungsprofile bzw. Dokumente (z.B. Leistungsverzeichnisse, Pläne, Umwelteinflüsse, etc.), g) unsachgemäßen Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten, oder h) Ausfall einzelner Leuchtdioden, sofern diese untrennbar, d.h. ohne Fassung oder Steckverbindung, in einem Leuchtmittelblock fest miteinander verbunden sind und der durchschnittliche Lichtstrom der Leuchte nicht siebzig Prozent (<70%) des Anfangswertes, basierend auf einer normgerechten Messung, unterschreitet. 7. Ansprüche des AUFTRAGGEBERS wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil die WAREN/LEISTUNGEN nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des AUFTRAGGEBERS verbracht worden sind, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gem. §445a BGB, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.