Common use of Währungsabsicherung Clause in Contracts

Währungsabsicherung. Mit der Währungsabsicherung soll das Exposure der ETC-Wertpapiere in Bezug auf Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der ETC-Wertpapiere und der Währung des betreffenden Metalls verringert werden. Die Währung des betreffenden Metalls wird als „Metallwährung“ bezeichnet. Die Währungsabsicherung erfolgt durch Abbildung des Effekts eines fiktiven Terminverkaufs der Metallwährung und eines entsprechenden Terminkaufs der Währung, auf die die ETC-Wertpapiere lauten. Aus der Währungsabsicherung können sich Gewinne oder Verluste für die Emittentin ergeben. Entsprechende Gewinne oder Verluste spiegeln sich in einer Erhöhung oder Verringerung des Metallanspruchs je ETC-Wertpapier wider und haben somit Auswirkungen auf den Wert je ETC-Wertpapier. Das Währungsabsicherungsgeschäft wird zwischen der Emittentin und Deutsche Bank AG in ihrer Funktion als Programmkontrahent abgeschlossen. In dieser Rolle schließt sie mit der Emittentin eine Ausgleichsvereinbarung für Metalllieferungen an die oder von der Emittentin ab, um eine Anpassung jeglicher von der Emittentin realisierten Wechselkursgewinne oder -verluste widerzuspiegeln. Werden Wechselkursgewinne erzielt und erhöht sich folglich der Metallanspruch je ETC-Wertpapier, liefert der Programmkontrahent eine zusätzliche Menge an Metall, deren Wert dieser Erhöhung entspricht. Ergeben sich Verluste und verringert sich folglich der Metallanspruch je ETC-Wertpapier, ist die Emittentin im Rahmen der Ausgleichsvereinbarung verpflichtet, dem Programmkontrahenten Metall zu liefern, dessen Wert dieser Verringerung entspricht. Sämtliche Zahlungen erfolgen in Form von Metall und werden regelmäßig (üblicherweise monatlich) vorgenommen.

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