Profil eines typischen Anlegers Musterklauseln

Profil eines typischen Anlegers. Ein typischer Anleger ist ein privater oder professioneller Anleger, der ein langfristiges Kapitalwachstum anstrebt. Ein solcher Anleger kann überdies die Chancen und Risiken einer Anlage in den Anteilen abschätzen.
Profil eines typischen Anlegers. Dieser Teilfonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die eine höhere Volatilität und eine anhaltende Abnahme des Nettoinventarwerts der Anteile akzeptieren können. Anleger sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit einer solchen Anlage verbunden sind, darunter insbesondere das Risiko von Kursverlusten, Wechselkursverlusten und volatilen Renditen aufgrund von Marktentwicklungen, die für Anleger ungünstig sind.
Profil eines typischen Anlegers. Die Teilfonds eignen sich für Anleger, die einen Gesamtgewinn anstreben, der auf fortlaufender Drei- bzw. Fünf-Jahres- Grundlage über dem Referenzindex des jeweiligen Teilfonds liegt, wie in Anhang IV in den Anlagezielen der jeweiligen Teilfonds beschrieben.
Profil eines typischen Anlegers. Eine Anlage in dem Teilfonds eignet sich für Anleger, die höhere Renditen anstreben als diejenigen, die mit Investment-Grade-Anleihen über einen Zeitraum von 3-5 Jahren erzielt werden können, und die ein mittleres Maß an Volatilität in Kauf nehmen können.
Profil eines typischen Anlegers. Vorbehaltlich der Erfüllung der in der/den jeweiligen Rechtsordnung(en) geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Erfordernisse, kann der Fonds an sämtliche Arten von Anlegern vertrieben werden.
Profil eines typischen Anlegers. Ausschüt- tungspolitik Die Teilfonds eignen sich für Anleger, die mittelfristig eine Kapitalwertsteigerung anstreben und bereit sind, starke Schwankungen in Kauf zu nehmen. Baring BRIC Fund Es ist vorgesehen, dass die Ertragsausschüttungen für Anteile von Class A (Sterling) und Class I (Sterling) normalerweise jährlich spätestens am 31. Juli eines jeden Jahres gezahlt werden. Für die anderen Anteilsklassen werden keine Ertragsausschüttungen gezahlt und sie sind somit thesaurierende Klassen. Baring China Select Fund Alle Dividenden hinsichtlich Class A, Class A (Euro), Class C und Class C (Euro) werden normalerweise spätestens am 31. Juli eines jeden Jahres gezahlt. Für Class I, Class I (Euro) und Class X wird keine Dividende ausgeschüttet, stattdessen werden die Dividenden thesauriert. Baring Directional Fund (Euro) Alle Dividenden hinsichtlich Anteilen von Class A und Class X des Teilfonds werden normalerweise halbjährlich, spätestens am 31. Mai bzw. 30. November eines jeden Jahres, gezahlt. Baring Directional Fund (US$) Alle Dividenden hinsichtlich Anteilen von Class A und Class X des Teilfonds werden normalerweise halbjährlich, spätestens am 31. Mai bzw. 30. November eines jeden Jahres, gezahlt. Baring Emerging Market Income Fund Alle Dividenden hinsichtlich Class A, Class A (Euro) und Class A (Sterling) Hedged Class werden normalerweise am letzten Börsentag eines jeden Monats gezahlt. Dividenden hinsichtlich aller anderen Klassen des Teilfonds werden normalerweise vierteljährlich, spätestens am 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November eines jeden Jahres, gezahlt. Baring MENA Fund Es ist vorgesehen, dass die Ertragsausschüttungen für Anteile von Class A (Sterling) und Class I (Sterling) normalerweise jährlich spätestens am 31. Juli eines jeden Jahres gezahlt werden. Für die anderen Anteilsklassen werden keine Ertragsausschüttungen gezahlt und sie sind somit thesaurierende Klassen. Die Ausschüttungen werden automatisch in weitere Anteile des Teilfonds reinvestiert, sofern der Anteilsinhaber keinen anderweitigen Wunsch äußert. Ausgabeaufschlag: Class A (USD/GBP/EUR) – 5 % Class I (USD/EUR) – 0 % Class C (USD/EUR) – 0 % Class X (USD/EUR) – 0 % Rücknahmegebühr: Alle Klassen - keine Umtauschgebühr: Alle Klassen - keine THE BARING GLOBAL INVESTMENT UMBRELLA FUND (NO. 1) PLC AN DIE VERWALTUNGS- GESELLSCHAFT ZU ZAHLENDE JAHRESGEBÜHR (%) GEBÜHR DES TREUHÄNDERS (%) GEBÜHR DES ALLGEMEINEN VERWALTERS UND REGISTER-FÜHRERS (%) ERFOLGS- HONORAR Class A 1,50 0...

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.