Wände Musterklauseln

Wände. Für die die übermittelten Fachmodelle der Architektur und Tragwerksplanung gilt: • Wände34 müssen den Vorgaben gem. Kapitel F.6.1 LOG entsprechen. Darüber gilt: o Die Referenzlinie außenliegender Wände wird grundsätzlich an der Außenseite des tragenden Kerns positioniert. o Bei innen liegenden Wänden ist die Referenzlinie immer an der fixen Wandseite positioniert. o Bei gleichwertigen Wandseiten innen liegender Wände wird die Referenzlinie zentriert geführt.
Wände. Alle sichtbaren Massivbauteile wie Stahlbetonstützen und Außenwandbauteile werden geputzt oder gespachtelt. An den Außenwänden werden Aufbaubodenkanäle montiert. In jeder zweiten Fensterachse werden zwei Steckdosen zur Stromversorgung der Arbeitsplätze und zwei Steckdosen für EDV (getrennte Kreise EDV/Beleuchtung) montiert. Für die Mieterseitige EDV Verkabelung wird Arbeitsplatz vorgehalten Die Lage der Trennwände ergibt sich aus der Anlage 2 zum Mietvertrag. Büroräume: Die Ausführung der Bürotrennwände erfolgt als ca. 100 mm Metallständerwand nach DIN 18 183 mit doppelter GK-Beplankung und Hohlraumdämpfung aus Mineralfaserdämmstoff in der jeweils erforderlichen Brandschutzklasse mit einem bewerteten Schalldämmmaß von ca. 37dB. Die Konstruktion erfolgt von Oberkante Estrich bis Unterkante Decke. Wandfinish gespachtelt mit waschbeständigem Dispersionsanstrich. Die Ausführung der Mietbereichstrennwände erfolgt als ca. 125 mm Metallständerwand nach DIN 18183 mit doppelter GK Beplankung F90 gem. den Anforderungen der DIN 4109. Mietbereichs-Trennwände dürfen nicht belastet werden, z. B. durch Regaleinbauten. Sie dürfen außerdem nicht durch Schlitze, Aussparungen oder Bohrungen geschwächt werden. Flurwände: wie Büro, teilweise als Ganzglaswände gem. Planung. Glastrennwände erfüllen nicht die Anforderungen der DIN 4109. Alternativ können die Wände zweischalig mit Schallschutz in Anlehnung an DIN 4109 erstellt werden, die Mehrkosten gegenüber der einschaligen Variante gehen zur Last des Mieters. Alle raumakustischen Maßnahmen sind abhängig von der Möblierung bzw. der Raumaufteilung und sind daher mieterseitige Leistungen.
Wände s. Büroräume, ggfs. in der jeweils erforderlichen Brandschutzklasse.
Wände. Die Ausführung der Wände erfolgt als Metallständerwände nach DIN 18183 mit GK-Beplankung aus imprägnierten GK-Bauplatten. Wände teilweise gefliest, Sanitärtrennwände HPL beschichtet, aufgeständert.
Wände. Sämtliche Bauteile sind in gleicher Qualität wie die Wände der Büroräume, im Bereich der Arbeitsplatte wird die Rückwand wie die Wände der Sanitärräume verkleidet.
Wände. Ausführung der Wandbauteile wie in den Teeküchen
Wände. Die ursprünglichen Wandbekleidung werden freigelegt und aufgearbeitet. Freie Flächen werden angeputzt.
Wände soweit vorhanden und intakt werden historische Fliesenbeläge freigelegt. Die anderen Wandflächen werden neu gestrichen.
Wände. Die Kabinenwände bestehen aus Edelstahl, belegt mit Glas- und Holzverkleidung. Die Oberflächen werden soweit erforderlich erneuert und ein messingfarbenes Bedienfeld mit Stockwerksanzeige integriert. Als Wandschutz sind Handläufe aus Messing vorgesehen.
Wände