Xxxx Xxxxxxx. IBNR-Schäden sind Schäden, die vor Vertragsbeginn einge- treten sind, aber noch nicht gemeldet wurden. (IBNR = Incurred but not reported) Ansprüche, die aufgrund von Aus- und Einbaukosten eines privaten Endabnehmers wegen Mangelhaftigkeit der ein- gebauten Kaufsache (zum Beispiel Wasserhahn, Fliesen) an Händler oder Bauhandwerker entstehen, sind versichert.
Xxxx Xxxxxxx. Ein Kunde wechselt zum 01.01.2013 zur Zurich. Drei Jahre nach Versicherungsbeginn meldet der Versiche- rungsnehmer einen ihm zuvor nicht bekannten Scha- den beim Vorversicherer, der in die Laufzeit des „Alt- vertrages“ fällt. Aufgrund der zweijährigen Nachhaf- tung des Vorversicherers lehnt dieser den Schaden wegen des zeitlichen Ablaufs ab. Zurich reguliert nach Maßgabe des Altvertrages. Unser Versicherungsnehmer verkauft Baumarktartikel. Ein Kunde kaufte Xxxxxxx. Nachdem das Parkett verlegt wurde, fällt dem Kunden auf, dass das Parkett Schleif- spuren aufweist, die sich nicht mehr entfernen las- sen. Wegen Mangelhaftigkeit des Parketts verlangt der Kunde vom Händler den Ausbau und Einbau mangel- freien Parketts. Diese Aus- und Einbaukosten können im Rahmen der HIP versichert werden. Im Schadenfall ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Xxxx Xxxxxxx. Bürgermeister der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat. TOP 14 wird ergänzt: Xxxx Xxxxxxx stellt eine private Frage an den Bürgermeister. Der Bürgermeister lehnt diese Fragestellung umgehend ab. SR Kranich fragt nach den Öffnungszeiten des Grünschnittcon- tainers in Bad Sulza. Herr Xxxxxxx merkt an, dass diese unver- ändert sind. TOP 14 wird wie folgt geändert: „Xxxx Xxxxxxx bittet die Maßnah- men der Investitionsliste zu prüfen. Herr Xxxxxx betont, dass die Abarbeitung dieser Maßnahmen für 17 Ortschaften mit 15 Bauhofsmitarbeitern nicht so funktioniert wie sich das Herr Kra- nich vorstellt.“ wird geändert in „Xxxx Xxxxxxx bittet die Maßnahmen der Investitionsliste zu prü- fen. Xxxx Xxxxxx betont, dass bereits viele Maßnahmen in der Ortschaft Bad Sulza realisiert wurden. Einzelne Maßnahmen sind aufgrund der Vielzahl unserer Ortschaften nicht so schnell ausführbar.“ Der Beschluss wurde angenommen. Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die hier vor- liegende Änderungssatzung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 02. Xxxx 2020 ohne Änderungen. Der Beschluss wurde angenommen. Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die hier vorliegende Änderungssatzung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza zur Än- derung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehöri- gen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Sulza die stän- dig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden ohne Änderungen. Der Beschluss wurde angenommen. Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - die 1. Nachtrags- haushaltssatzung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 2020 gemäß der beigefügten Anlage ohne Ände- rungen. Der Beschluss wurde angenommen.
Xxxx Xxxxxxx. ANHANG
TEIL I Räumlichkeiten für die vorläufige Unterbringung des Zentrums
1. Die Räumlichkeiten für die vorläufige Unterbringung des Zentrums bestehen aus einem Komplex von Büroräumen mit einer Fläche von 776 m2 im vierten und fünften Stockwerk des Fitzwilliam House, Skimped Hill, Bracknell/ Berkshire. Es wird Zugang zu diesen Räumen durch die Eingangshalle, die Aufzüge und Treppen gewährt.
2. Die Regierung stellt dem Zentrum unentgeltlich folgendes zur Verfügung:
(a) die inneren versetzbaren Trennwände, die in diesen Räumlichkeiten den Erfordernissen des Zentrums entsprechend eingezogen werden;
(b) Fernsprechanschlüsse, Heiz- und Beleuchtungskörper sowie Steckdosen in ausreichender Anzahl;
(c) Sicherheits- und Feuerlöscheinrichtungen;
(d) zwei Parkplätze neben dem Fitzwilliam House zur ausschließlichen Benutzung durch zwei Dienstwagen des Zentrums;
(e) Parkplätze in ausreichender Zahl für die Fahrzeuge des Personals des Zentrums oder seiner Besucher.
3. Folgende Kosten und Instandhaltungsarbeiten gehen zu Lasten des Zentrums:
(a) Reinigung der Räumlichkeiten und tägliche Wartung der Innenräume, einschließlich Ersatz oder Wiederinstandsetzung der Beleuchtungskörper, der Türklinken und -angeln sowie der Scheiben von Fenstern, Zwischenwänden und Türen;
(b) Behebung von Schäden in den Räumlichkeiten, einschließlich der Schäden an Türen und Gipsverputz, die durch nicht einer normalen Benutzung entsprechende Tätigkeiten in diesen Räumlichkeiten verursacht werden;
(c) 20 % der Nebenkosten für das gesamte Gebäude, zu dem die Räumlichkeiten gehören;
(d) Installationskosten und Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Dienste, einschließlich Fernsprech- und Fernschreibdienst. Die Regierung trägt alle anderen Kosten oder Abgaben für die Wartung oder Wiederinstandsetzung dieser Räumlichkeiten.
4. Das Zentrum gestattet den hierzu von der Regierung ermächtigten Beamten den Zugang zu den Räumlichkeiten, vorausgesetzt, dass das Zentrum rechtzeitig benachrichtigt wird.
5. Mit Beginn der Nutzung der in Teil II genannten Gebäude räumt das Zentrum die in Nummer 1 genannten Räumlichkeiten und übergibt sie der Regierung in einwandfreiem Zustand, wobei jede Beschädigung der Räumlichkeiten, soweit sie nicht durch normale Benutzung entstanden ist, auf Kosten des Zentrums zu beheben ist.
6. Alle Kosten für den Umzug in die in Teil II genannten Gebäude werden vom Zentrum getragen.
7. Die übrigen Bedingungen für die Nutzung der in Nummer 1 genannten Räumlichkeiten werden durch...
Xxxx Xxxxxxx. Xxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxx Xxx Xxxxx (Gültig ab 06.05.2021) Die Öffnungszeiten und Standorte der jeweiligen Grünschnitt- container unserer Ortschaften bzw. Gemeinden entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Mo - Do 09.00 - 15.00 Uhr Bauhof in den Eimsenwehren 12 F Fr 09.00 - 13.00 Uhr Sa 08.00 - 13.00 Uhr
Xxxx Xxxxxxx. Bürgermeister der Landgemeinde Stadt Bad Sulza
Xxxx Xxxxxxx. Wenn der Kunde eine Arlo-Kamera erworben hat, dann gelten die nachfolgenden Bestimmungen für die Dienstleistungen, die Verisure ihm im Rahmen dieses Vertrags erbringen wird. Der Kunde kann die Arlo-Kamera-Anwendung ("Arlo-Anwendung") und alle Aktualisierungen oder Ergänzungen dazu ver- wenden, sofern er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Arlo angenommen hat. Das Arlo Benutzerhandbuch ("Arlo Benutzerhandbuch") ist unter xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xx/xxxxxxx abrufbar. -dass die in Ihrem Besitz vorhandene Arlo Kamera(s), die von Verisure sowohl nach einem Verisure Smartplan als auch Basic-plan vertraglich übernommen werden, ihre Gültigkeit bei Arlo verlieren. Es gelten für Sie ab Übernahme und Ver- tragsunterzeichnung die aktuell gültigen allgemeine Geschäftsbedingungen von Verisure. Wenn Sie in Zukunft (nach Ver- tragsunterzeichnung dieser Version der allg. Geschäftsbedingungen) eine Arlo-Kamera zu Ihrem Verisure-System in ein Basic- oder Smartplan hinzufügen, müssen Sie die zu diesem Zeitpunkt gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verisure akzeptieren. - die Informationen im Zusammenhang mit der Arlo Kamera gelesen und verstanden zu haben; - das Arlo Benutzerhandbuch gelesen und verstanden zu haben; und - eine Zustimmung zu den Bedingungen dieser Vereinbarung erteilt zu haben. Der Zugriff auf die Arlo-Anwendung steht zum Download im iPhone App Store und für Androids im Google Play Store zur Verfügung. Soweit der Kunde einen Verisure Smartplan gewählt hat, wird seine Arlo-Kamera mit unserer Notruf- und Serviceleitstelle verbunden, um den Verifizierungsprozess seiner Sicherheitswarnungen zu verbessern. Der Kunde erklärt sich damit ein- verstanden, dass Verisure diese Verbindung als Bedingung für die Bereitstellung von Überwachungsdiensten für ihn ein- richtet.
Xxxx Xxxxxxx. Xxx dem KK Antrag (Providerwechsel) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig statt geben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist Xxxxxxx.Xxx ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen (CLOSE), oder, sollte eine Löschung nicht möglich sein, an die Vergabestelle zurück zu geben. Der Kunde verliert im Fall der Löschung das Nutzungsrecht an der betreffenden Domain, im Falle der Rückgabe ist diese ggf. mit erhöhten Kosten für den Domaininhaber verbunden, da die Vergabestelle i.d.R. höhere Gebühren verlangt als Xxxxxxx.Xxx. Der Kunde ist alleine dafür zuständig, die rechtzeitige Durchführung des Providerwechsels sicher zu stellen und erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für den Kunden bei einer erfolgten Löschung seiner Domain(s) nicht, sofern Xxxxxxx.Xxx nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Zudem stellt der Kunde Xxxxxxx.Xxx ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Xxxx Xxxxxxx. Finanz-Management GmbH
Xxxx Xxxxxxx. GEW-Geschäftsführer