VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER DER GESELLSCHAFT Musterklauseln

VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER DER GESELLSCHAFT. Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft sind nachfolgend aufgeführt: Xxxx-Xxxxx Xxxx: Frau Xxxx ist als Head of Cross Border Governance for EMEA für die Entwicklung eines einheitlichen, kohärenten Governance- und Aufsichtsrahmenwerks für die Aktivitäten von Invesco als regulierte Fondsmanagementgesellschaft im EMEA-Raum verantwortlich und unterstützt insbesondere die in Dublin und Luxemburg ansässigen Unternehmen von Invesco. Frau Xxxx ist Verwaltungsratsmitglied der Invesco Investment Management Limited. Sie ist außerdem Verwaltungsratsmitglied von mehreren durch Invesco beworbene Fonds. Frau Xxxx kam im September 1994 als Mitglied der Kundenbetreuungsabteilung zu Invesco (damals Investment Fund Administrators Limited, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von GT Asset Management Ireland Limited). Seitdem hat Frau Xxxx eine Reihe unterschiedlicher und zunehmend anspruchsvoller Funktionen bei Invesco übernommen, unter anderem in den Bereichen Finanzen, Anlageverwaltung, Geschäftsentwicklung und Transferstelle. Vor Antritt ihrer aktuellen Position im Jahr 2013 war Frau King Head of Cross Border Transfer Agency mit Gesamtverantwortung für die operativen, Kontroll- und Aufsichtsfunktionen der Transferstelle sowie die diesbezügliche Projekt- und Produktumsetzung. Sie schloss 1998 ihr Studium an der Dublin Business School ab und ist Fellow der Chartered Association of Certified Accountants. Xxxx Xxxxxx: Xxxx Xxxxxx ist als Head of EMEA ETFs von Invesco für die Bereiche Produkt- und Vertriebsstrategie, Produktimplementierung und Kapitalmärkte in der EMEA-Region verantwortlich. Er kam im August 2017 im Zuge der Übernahme von Source zu Invesco. Bei Source war er als einer der Gründer des Unternehmens seit 2008 tätig und als Chief Operating Officer für die Bereiche Produkt, Trading, Technologie und Risikomanagement verantwortlich. Von 2008 bis 2012 und von 2015 bis 2017 war Xxxx Xxxxxx außerdem der Chief Financial Officer von Source. Vor der Gründung von Source hatte Xxxx Xxxxxx eine Führungsrolle in der Hedgefondssparte von Xxxxxxx Xxxxx mit Schwerpunkt auf der Produktentwicklung. Xxxx Xxxxxx begann seine Laufbahn bei Deloitte in London und ist als Chartered Accountant (FCA) qualifiziert. Xxxx Xxxxxx ist Verwaltungsratsmitglied von Invesco Markets PLC, Invesco Markets II PLC, Invesco Markets III PLC, Invesco Liquidity Funds PLC und Invesco Investment Management Limited. Xxxx Xxxxxx ist britischer und irischer Staatsangehöriger. Xxxxxxx Xxxxxxx: Xxxx Xx...
VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER DER GESELLSCHAFT. Nachfolgend werden die Verwaltungsratsmitglieder (Directors) der Gesellschaft beschrieben: 3.1 Xxxx Xxxxxxxx 3.2 Xxxxxxxx X. Xxxxx 3.3 Xxxxx Xxxxx, CPA
VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER DER GESELLSCHAFT. Die Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft sind nachstehend genannt: Xxxxx X’Xxxxxxxx ist seit 1993 im Bereich der Anlageverwaltung tätig. Von April 2002 bis April 2006 arbeitete er in Dublin für Pioneer Alternative Investments als Produktspezialist. Im Mai 2006 verließ er Pioneer, um in seinem Familienunternehmen als Financial Controller tätig zu werden, bevor er im Mai 2013 Partner bei Maraging Funds Limited (T/A RiskSystem), einem Spezialanbieter von Financial Risk Solutions im Investmentfondssektor, wurde. Er war außerdem bei Xxxxxxx Investment Management als Fondsmanager in London und bei Eagle Star und Merrion Capital jeweils in Dublin beschäftigt. Xxxxx X'Xxxxxxxx hat einen Bachelor of Arts in Wirtschafts- und Politikwissenschaften, einen Master of Arts in Wirtschaftswissenschaften, einen Master of Sciences in Investment & Treasury Management sowie ein Diplom in Corporate Governance. Er ist als Verwaltungsratsmitglied ohne Geschäftsbereich (non-executive director) für verschiedene Investmentfonds tätig. Xxxxx Xxxxxx ist Managing Director von Xxxxxx Xxxxxxx & Co International plc und Head of Complex Structures, Fund and Fund-Linked Business der DSP Sub-Division im Bereich Institutional Equities. Er ist Wirtschaftsprüfer (certified public accountant) und kam 2003 zu Xxxxxx Xxxxxxx. Vor der Tätigkeit in seiner jetzigen Position war er als Chief Operating Officer und Head of Product Control für den Bereich Delta 1 Structured Products von Xxxxxx Xxxxxxx tätig. Vor seinem Eintritt bei KB Associates arbeitete Xxxxxxx Xxxxxx bei Credit Suisse als Leiter der Abteilung Fund Linked Products in Dublin. Zuvor war er einige Jahre bei ABN Amro Bank (Ireland) Limited als Head of Risk Management tätig. Er begann seine Karriere in London und arbeitete für Xxxxxx Xxxxxxx sowie UBS. Xxxxxxx Xxxxxx besitzt einen Bachelor of Commerce-Abschluss mit Auszeichnung und ein Postgraduiertendiplom als Master of Business Studies (Hons) vom University College Dublin. Er ist zugelassener Financial Risk Manager (FRM) der Global Association of Risk Professionals (GARP) besitzt auch den Titel Chartered Alternative Investment Analyst (CAIA). Des Weiteren ist er assoziiertes Mitglied (ACSI) des Chartered Institute for Securities & Investment (CISI). Der Verwaltungsrat ist für die Durchführung der Geschäftsangelegenheiten des Fonds verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat einige seiner Befugnisse, Aufgaben, Ermessensspielräume und/oder Funktionen an den Verwalter delegiert, der wiederu...

Related to VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER DER GESELLSCHAFT

  • Verwaltungsgesellschaft CARMIGNAC GESTION, Société anonyme, 24, place Vendôme, 75001 PARIS, zugelassen von der COB am 13. Xxxx 1997 unter der Nummer XX 00-00.

  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Prüfung der Genossenschaft, Prüfungsverband 41 Prüfung (1) Zur Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die betrieblichen Organisationen, die Vermögenslage und die Geschäftsführung der Genossenschaft nach den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und anderer Gesetze in jedem Geschäftsjahr zu prüfen. Im Rahmen der Prüfung ist der Jahresabschluß unter Einbeziehung der Buchführung nur zu prüfen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. (2) Die Genossenschaft wird von dem Prüfungsverband geprüft, dem sie angehört. (3) Der Prüfungsverband kann auf Antrag des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Genossenschaft auch Sonderprüfungen durchführen. (4) Der Vorstand der Genossenschaft ist verpflichtet, die Prüfung sorgfältig vorzubereiten. Er hat den Prüfern/ Prüferinnen alle Unterlagen und geforderten Aufklärungen zu geben, die für die Durchführung der Prüfung benötigt werden. Im Übrigen sind für die Prüfung die Richtlinien des Prüfungsverbandes zu beachten. (5) Der Vorstand der Genossenschaft hat dem Prüfungsverband den durch die Mitgliederversammlung festgestellten Jahresabschluß unverzüglich mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates sowie dessen Bericht einzureichen. (6) Über das Ergebnis der Prüfung haben Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichtes zu beraten. Der Prüfungsverband ist berechtigt, an der Sitzung teilzunehmen. Die Organe der Genossenschaft sind verpflichtet, den Beanstandungen und Auflagen des Prüfungsverbandes nachzukommen. (7) Der Prüfungsverband ist berechtigt, an den Mitgliederversammlungen der Genossenschaft teilzunehmen und darin jederzeit das Wort zu ergreifen. Er ist daher zu allen Mitgliederversammlungen fristgerecht einzuladen.

  • Geltungsdauer Diese Vereinbarung gilt für die Jahre 2021–2024. Die Bestimmungen über die bedingt rückzahlbaren Darlehen gelten bis zu deren Rückzahlung oder dem Darlehensverzicht.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Verwaltung Richtbeispiele:

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Räumlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 – für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.