Xxxxx und Lieferung Musterklauseln

Xxxxx und Lieferung. Der Abruf der Hardware und der Dienstleistungen wird voraussichtlich im Januar/Februar 2018 stattfinden. Für den Abruf der Hardware sind im Vorfeld der Lieferung folgende Angaben an das Landratsamt Bodenseekreis zu übermitteln; ▪ MAC Adresse, Seriennummer, ▪ COA-Microsoft Lizenznummer An jeden PC ist ein Inventaraufkleber anzubringen. Dieser Inventaraufkleber wird seitens des Landratsamtes gestellt. ▪ Inventar Nummer, Barcode bzw. QR-Code, Hotline Nummer Eine genaue Definition des Aussehens und des Ablaufes wird nach Auftragserteilung zwischen dem Landratsamt Bodenseekreis und dem Auftragnehmer vereinbart. Erst danach kann die Lieferung zu erfolgen. Für jede Modellvariante wird ein Satz Wiederherstellungsmedien gefordert. Für die Lieferung der PC´s müssen folgende Parameter im BIOS voreingestellt sein: ▪ Deaktivierung von Wifi, Bluetooth, ▪ Bootreihenfolge ist: LAN, HDD, ▪ BootDevices sind: LAN, HDD, ▪ einheitliche Konfiguration je Lieferung und Typ, sodass die Integration in DX Union von Materna und eine unbeaufsichtigte Betriebssystem- und Softwareinstallation (zentrale Betankung) möglich ist. Die Hauptstandorte für die Lieferungen und Dienstleistungen sind in Friedrichshafen: ▪ Xxxxxxxxxxxxxxx 0 – 3, ▪ Xxxxxxxxxxxxxx 00, ▪ Xxxxxxxxxxxxxx 00 und ▪ Xxxxxxxxxxxxxx 00 Die Lieferung und Montage erfolgt grundsätzlich an die 4 Hauptstandorte in Friedrichshafen im Landratsamtes Bodenseekreis. Die Lieferung hat „Frei Haus“ zu erfolgen. Das bedeutet, dass die Lieferung so in die Sphäre des Bezugsberechtigten gelangt, dass sie vor Zugriffen Dritter geschützt ist. Ca. 80 Prozent der ausgeschriebenen Geräte werden mit den unten aufgeführten Dienstleistungen bestellt. Die restlichen 20% werden für Außenstellen benötigt. Diese werden durch die IT-Abteilung selbstständig an die Bestimmungsorte verbracht und aufgebaut. Die Anzahl der Lieferung und Demontage von Alt-PC´s kann sich auf bis zu 50 % der Gesamtanzahl reduzieren. Folgende Arbeitsschritte sind bei der Aufstellung der PC´s durchzuführen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.