Xxxxxx von vertraulichen Informationen Musterklauseln

Xxxxxx von vertraulichen Informationen. Beide Parteien werden angemessene Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen der anderen Partei ergreifen und die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nur für Zwecke der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien verwenden. Keine Partei wird Vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, außer an ihre Vertreter, sofern diese über diese Kenntnisse verfügen müssen ("need-to-know") und eine solche Weitergabe Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegt, die mindestens einen gleichwertigen Schutz bieten wie dieser Vertrag. Jede Partei bleibt für die Nutzung Vertraulicher Informationen durch ihre Vertreter verantwortlich und muss die andere Partei unverzüglich benachrichtigen, wenn eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung festgestellt wird. Die Bestimmungen für Onlinedienste können zusätzliche Bestimmungen für die Offenlegung und Nutzung von Kundendaten enthalten.
Xxxxxx von vertraulichen Informationen. Jede Partei ergreift angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei und nutzt die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur für die Zwecke der Geschäftsbeziehung der Parteien. Keine Partei wird Vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, außer an ihre Vertreter, sofern diese über diese Kenntnisse verfügen müssen („need-to-know“) und eine solche Weitergabe Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegt, die mindestens einen gleichwertigen Schutz bieten wie dieser Vertrag. Jede Partei bleibt für die Nutzung Vertraulicher Informationen durch ihre Vertreter verantwortlich und muss die andere Partei unverzüglich benachrichtigen, wenn eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung festgestellt wird. Die Produktbedingungen und der Datenschutznachtrag (DPA) enthalten zusätzliche Bestimmungen über die Offenlegung und Nutzung von Kundendaten.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.