Rechtsbehelfe bei Nichteinhaltung Musterklauseln

Rechtsbehelfe bei Nichteinhaltung. Wird bei der Überprüfung eine nicht lizenzierte Nutzung festgestellt, muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen ausreichend Lizenzen für den Zeitraum der nicht lizenzierten Nutzung bestellen. Ohne die anderen Rechtsbehelfe von TSG Austria einzuschränken, muss der Kunde, wenn die unlizenzierte Nutzung 5 % oder mehr der Gesamtnutzung aller Produkte durch den Kunden ausmacht, TSG Austria die für die Überprüfung angefallenen Kosten erstatten und ausreichend Lizenzen erwerben, um seine unlizenzierte Nutzung zu 125 % des dann gültigen Kundenpreises oder des nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrags abzudecken, falls dieser niedriger ist. TSG Austria und ihre verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen Vertreter und Unterauftragnehmer werden Kundendaten, personenbezogene Daten und Professional Services-Daten wie in dieser Vereinbarung und der DPA, die durch Verweis einbezogen ist, vorgesehen verarbeiten. Bevor der Kunde TSG Austria personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, wird er alle erforderlichen Zustimmungen von Dritten (einschließlich der Kontakte des Kunden, Partner, Vertriebspartner, Administratoren und Mitarbeiter) gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen einholen.