Xxxxxxx; Versicherung. 19.1. Der Geschäftspartner haftet unbeschränkt für alle Schäden, die er bzw. seine Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen schuldhaft verursacht haben. Er stellt den ADAC von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten ergeben.
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Xxxxxxx; Versicherung. 19.113.1. Der Geschäftspartner haftet unbeschränkt für alle SchädenSchä- den, die er bzw. seine Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen Verrichtungs- gehilfen schuldhaft verursacht haben. Er stellt den die ADAC Stiftung von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten ergeben.
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Xxxxxxx; Versicherung. 19.1. Der Geschäftspartner haftet unbeschränkt für alle Schäden, die er bzw. seine Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen schuldhaft verursacht haben. Er stellt den ADAC von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer schuldhaften Verletzung Ver- letzung seiner Pflichten ergeben.
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