Common use of Xxxxxxxx Erläuterungen für den Antragsteller Clause in Contracts

Xxxxxxxx Erläuterungen für den Antragsteller. 1. Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Ver- sicherung bei einem anderen Unternehmen der Privaten Krankenversicherung ist im Allgemeinen unerwünscht und für den Versicherungsnehmer unzweckmäßig. 2. Für die Versicherung gelten die Versicherungsbedingungen sowie die jeweiligen Tech- nischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers. 3. Der Versicherungsvertrag wird für zwei Versicherungsjahre geschlossen. Das Versi- cherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vom Versicherungsnehmer und mit Kenntnis der betroffenen versicherten Person(en) zum Ablauf der Vertragszeit fristgemäß gekündigt wird. 4. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung, nicht jedoch vor dem Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

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Samples: Zusatz Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung, Versicherungsantrag

Xxxxxxxx Erläuterungen für den Antragsteller. 1. Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Ver- sicherung bei einem anderen Unternehmen der Privaten Krankenversicherung ist im Allgemeinen unerwünscht und für den Versicherungsnehmer unzweckmäßig. 2. Für die Versicherung gelten die Versicherungsbedingungen sowie die jeweiligen Tech- nischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers. 3. Der Versicherungsvertrag wird für zwei Versicherungsjahre geschlossen. Das Versi- cherungsverhältnis die Dauer von einem Versicherungsjahr geschlossen und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres JahrVersicherungsjahr, wenn es er nicht vom Versicherungsnehmer und mit Kenntnis der betroffenen versicherten Person(en) zum Ablauf der Vertragszeit fristgemäß bedingungs- gemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt die Zeit vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Als erstes Versicherungsjahr gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. 4. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung, nicht jedoch vor dem Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

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Samples: Versicherungsantrag