Xxxxxxxxxxxx, Verzug, Vertragsstrafe, Rücktritt Musterklauseln

Xxxxxxxxxxxx, Verzug, Vertragsstrafe, Rücktritt. 3.1 Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer- termins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Liefe- rung bei der Empfangsstelle bzw. bei Leistungen der vereinbarte Ausführungsbeginn oder das Ausfüh- rungsende. Sofern eine Abnahme zu erfolgen hat oder gesetzlich bestimmt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich. Erkennt der Lieferant, dass ein vereinbar- ter Termin bzw. die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, ist uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzöge- rung schriftlich mitzuteilen. Dies befreit ihn nicht von der Verantwortung für Rechtsfolgen im Verzugsfall.

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  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.