Zahlung der Miete. Die Gesamtmiete in Höhe von 16.063,00 € wird für jeden Monat bis zum 15. Werktag des laufenden Monats zur Zahlung fällig und ist auf folgendes Konto der Amtskasse Schafflund zu überweisen: XX00 0000 0000 0000 0000 00, Nord-Ostsee Sparkasse, VZ: Miete Gem. Schafflund, KiTa. Veränderungen am und im Mietobjekt, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen usw., haben im Einvernehmen mit dem Vermieter zu erfolgen. Der Vermieter darf Aus- und Verbesserungsarbeiten sowie bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung oder zum Ausbau des Gebäudes, der Mieträume oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, im Einvernehmen mit dem Mieter vornehmen. Mit dessen Zustimmung dürfen auch solche Arbeiten und baulichen Maßnahmen durchgeführt werden, die zwar nicht notwendig, aber zweckmäßig sind und insbesondere der Modernisierung dienen.
Zahlung der Miete. Die Mietzahlungen sind im Voraus, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Mietzeitraumes an den Vermieter zu zahlen. Die Zahlungen sind unter Angabe der Mietvertragsnummer zu richten an: Jever Box GmbH, Landessparkasse zu Oldenburg, Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und je Mahnung eine Gebühr von € 5,00 zu erheben. Befindet sich der Mieter in Verzug, so sind Zahlungen, sofern der Mieter sie nicht anders bestimmt, zunächst auf etwaige Kosten, dann auf die Zinsen, sodann auf die Kaution und zuletzt auf die Hauptschuld und zwar zunächst auf die ältere Schuld, anzurechnen.
Zahlung der Miete. Die Miete ist im Voraus, bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats, zu zahlen. Erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung für ein Girokonto, damit wir die Miete monatlich im Voraus abbuchen können. Einen Vordruck dazu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen für den Stellplatz. Für die durch Nichteinlösung der Lastschrift entstehenden Kosten hat der Mieter/die Mieterin aufzukommen. Überweisen Sie dazu den Betrag im Voraus kostenfrei auf das Konto des Vermieters bei der Commerzbank AG IBAN: IBAN DExx xxxx xxxx xxxx xxxx xx BIC: xxxx xx xx xxx Entstehende Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Gutschrift.
Zahlung der Miete. Die erste Gesamtmiete für den Abrechnungszeitraum von 3. Monaten ist bei Abschluss des Mietvertrages sofort fällig. Die weiteren Mieten sind spätestens jeweils bis zum 3. Werktag eines Abrechnungszeitraums fällig. ✓ Geschäftsadresse ✓ Einscannen der Eingangspost und Weiterleitung an die angegebene eMail Adresse Die Original Post wird nach dem Scannen vernichtet unter Einhaltung des Datenschutzes
Zahlung der Miete. Die Miete ist- innerhalb eines jeden Monats an den Vermieter oder an die von ihm zur Entgegennahme berechtigte Person oder Stelle zu zahlen. Die Bankverbindung des Vermieters lautet: IBAN: DE BIC: Bankinstitut: Die vorhandene Heizungsanlage muss, soweit es die Witterung erforderlich macht, in Betrieb sein. Dabei wird mindestens eine Raumtemperatur von 22°C in der Zeit zwischen 5.00 Uhr und 24.00 Uhr in den beheizbaren Räumen seitens des Vermieters garantiert. Sofern eine Warmwasserversorgung vorhanden ist, verpflichtet sich der Vermieter, diese Tag und Nacht zur Verfügung zu stellen. Gegen den Willen des Mieters ist eine Ausgliederung bzw. Übertragung der Heizungs- und Warmwasserversorgung auf Dritte nicht zulässig. Sollte zu Beginn des Mietverhältnisses die Heizungs- und Warmwasseranlage von einem Dritten betrieben werden, kann der Mieter gegenüber dem Vermieter seine mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen. Der Vermieter verpflichtet sich, vor dem Einzug des Mieters, oder wenn dies nicht möglich ist, bis spätestens zum . folgende Arbeiten in den Mieträumen vornehmen zu lassen.
Zahlung der Miete. Die Miete ist im Voraus, spätestens bis 14 Tage vor Beginn des Kurses/Workshops an den Vermieter zu zahlen: Xxxxx Xxxxxxxxxx IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Vereinigte Volksbank eG
Zahlung der Miete. Die Anzahlung beträgt 20 % des Mietpreises und ist innerhalb einer Woche nach Buchung fällig. Die Restzahlung erfolgt bis 14 Tage vor Mietbeginn. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Xxxxxxx vom Mietvertrag entsprechend Punkt „Rücktritt“ gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.
Zahlung der Miete. Die Miete ist im Voraus, bis spätestens zum dritten Werk- tag des jeweiligen Monats, zu zahlen. Erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung für ein Girokonto, damit wir die Miete monatlich im Voraus ab- buchen können. Einen Vordruck dazu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen für das Apartment. Für die durch Nichteinlösung der Lastschrift entstehenden Kosten hat der Mieter/die Mieterin aufzukommen. Überweisen Sie dazu den Betrag im Voraus kostenfrei auf das Konto des Vermieters bei der Entstehende Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Gutschrift.
Zahlung der Miete. Die erste Gesamtmiete für den Abrechnungszeitraum von 3. Monaten ist bei Abschluss des Mietvertrages sofort fällig. Die weiteren Mieten sind spätestens jeweils bis zum 3. Werktag eines Abrechnungszeitraums fällig. ✓ Geschäftsadresse mit eigenem Logo ✓ Eigene Festnetznummer inkl. Fax. Nr. mit Weiterleitung per Mail. ✓ Tel. Nr. zur Weiterleitung …………………………………………………………………………….………….………….. ✓ Eigener Briefkasten ✓ Selbstabholung
Zahlung der Miete. Sofern keine andere Zahlungsmethode vereinbart wurde, zahlt der Kunde die laut Mietvertrag fällige Miete sowie etwaige weitere Kosten mit seiner Zahlungskarte. Bei Abschluss des Mietvertrags stimmt der Kunde der abschließenden Berechnung der Mietkosten zu. Eine persönliche Unterschrift ist nicht nötig. Im Zusammenhang mit der Vermietung hat die Vermietungsfirma das Recht, eine Bestätigung zu verlangen, dass die Zahlungskarte des Kunden den geschätzten Gesamtbetrag sowie die etwaigen zusätzlichen Kosten deckt. Die Vermietungsfirma überprüft dazu, dass die Zahlungskarte des Kunden ausreichend gedeckt und gültig ist. Die Vermietungsfirma ist berechtigt, die im Mietvertrag angegebene Kreditkarte des Kunden neben der laut Mietvertrag fälligen Miete mit den folgenden weiteren Kosten zu belasten: dem Selbstbehalt gemäß Mietvertrag, Treibstoffkosten, Mieten und Gebühren für eine Verlängerung des Mietzeitraums, Gebühren für Fahrzeugübergabe und -abholung, Strafzettel, Gebühren für die private Parkraumüberwachung, sofort zahlbare Geldbußen, Geldstrafen, Straßenbenutzungsgebühren, Mauten und Geldbußen für eine Überladung, die durch die Nutzung des Fahrzeugs während des Mietzeitraums entstehen, sowie andere vergleichbare Gebühren einschließlich dazugehöriger Verwaltungskosten. Wenn die im Mietvertrag als Kunde angegebene juristische Person nicht bereit oder in der Lage ist, die Miete zu zahlen, haftet die Person, die den Mietvertrag im Namen dieses Kunden unterzeichnet, gemäß diesen Geschäftsbedingungen persönlich für die Miete und die etwaigen zusätzlichen, mit der Miete zusammenhängenden Kosten. Wenn es darüber hinaus als notwendig erachtet wird, ist die Vermietungsfirma außerdem berechtigt, vom Kunden zwei (2) Kreditkarten als Sicherheit für die aus der Vermietung resultierenden Kosten zu verlangen.