Nutzung des Fahrzeugs Musterklauseln

Nutzung des Fahrzeugs. 1. Der Mieter darf das Fahrzeug nur in verkehrsüblicher Weise benutzen. Während der Mietzeit hat der Mieter das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Gesetze und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter hat insbesondere darauf zu achten, dass der Fahrten- schreiber bzw. der digitale Tachograph des Fahrzeugs ordnungsgemäß genutzt, die gesetzlich zulässigen Lenkzeiten eingehalten und die Beförderungs- und Begleitpapiere mitgeführt werden. Der Mieter darf auf eigene Gefahr Personen und Waren entsprechend dem Verwendungszweck des gemieteten Fahrzeugs und den gesetzlichen Bestimmungen unter Beachtung der zulässigen Belas- tung des Fahrzeugs befördern. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße (GgvS) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des Vermieters zulässig.
Nutzung des Fahrzeugs. 1. Der Benutzer verpflichtet sich, dass Fahrzeug pfleglich und sachgemäß zu behandeln, die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern.
Nutzung des Fahrzeugs. 10. Dem Mieter ist es untersagt:
Nutzung des Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
Nutzung des Fahrzeugs. 9.1. Der Nutzer ist verpflichtet:
Nutzung des Fahrzeugs. Ungeachtet dessen, was in Ziffer 12.2 angegeben ist, dürfen Sie im Rahmen Ihrer normalen Geschäftstätigkeit und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Ihr Fahrzeug für den Transport von Waren und Personen nutzen. Weitere Informationen zur gewerblichen Nutzung Ihres Fahrzeugs finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xx-xxxxx/xxx/
Nutzung des Fahrzeugs. 3.1. Die Bedienungsvorschriften einschließlich der Vorschriften hinsichtlich des zu verwendenden Kraftstoffs sind ebenso einzuhalten, wie die für die Benutzung des Fahrzeugs geltenden, gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt bei LKW’s u.a. auch für die Beförderungs- und Begleitpapiere, das persönliche Kontrollbuch und den Fahrtenschreiber.
Nutzung des Fahrzeugs. 17. Sie nutzen das Fahrzeug nicht für den Transport von Insassen zur Vermietung oder gegen Entgelt und gestatten diese Nutzung nicht, es sei denn, das Fahrzeug wird mit dem Wissen des Eigentümers zur Nutzung eines unter Teil 1 des Transport Services Licensing Act 1989 (Transportdienste-Lizenzgesetz) lizenzierten Insassendienstes gemietet.
Nutzung des Fahrzeugs. 1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nur im öffentlichen Straßenverkehr in der vertraglich vereinbarten Art zu nutzen. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter geführt werden. Zusatzfahrer sind nicht zugelassen. Der Mieter hat insbesondere sich vor Fahrtantritt selbständig mit den Abmessungen des Fahrzeugs genügend vertraut zu machen, um Durchfahrtshöhen- und Vorbeifahrtsbeschränkungen ordnungsgemäß beachten zu können, vor Fahrtantritt selbständig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet und die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO noch nicht fällig ist, insbesondere die Reifen mittels einer Sichtkontrolle auf ausreichende Profiltiefe und sicherheitsgefährdende Beschädigungen hin zu untersuchen, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sowie die Betriebsanleitung zu beachten, insbesondere den vorgeschriebenen Kraftstoff zu tanken, sich über die Mautpflichtigkeit des Fahrzeugs bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen zu informieren und mautpflichtige Straßen nur bei Gewährleistung der fristgerechten Entrichtung der Maut zu befahren, regelmäßig den ausreichenden Motoröl- und Kühlwasserstand zu beachten, das Fahrzeug, solange es nicht genutzt und verlassen wird, ordnungsgemäß in allen Teilen verschlossen zu halten, das Lenkradschloss einrasten zu lassen, die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren und den Wagen gegen abschüssiges Wegrollen zu sichern, Ladungsgut ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gegen Verrutschen zu sichern, sowie das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln.
Nutzung des Fahrzeugs. Art der Nutzung des Fahrzeugs • Jährliche Fahrleistung mit dem im Vertrag genannten Fahrzeug • Nutzerkreis • Alter der Fahrer/des Versicherungsnehmers • Teilnahme der Fahrer am begleiteten Xxxxxx