Common use of ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISANPASSUNG Clause in Contracts

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISANPASSUNG. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Diese ist vom Kunden mittels Bezugssteuerverfahren zu entrichten. MOVEC ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln, womit sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Zahlungen gelten erst als an MOVEC geleistet, wenn der Geldbetrag in voller Höhe auf einem Konto von MOVEC eingegangen ist. Zahlungen an Mitarbeiter von MOVEC oder sonstige Dritte sind nicht gestattet. Zahlungsverzug des Kunden berechtigt MOVEC die laufenden Lieferungen und Leistungen einzustellen und nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden zurückzutreten. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden werden diesem von MOVEC Verzugszinsen in Höhe von 9 % pro Jahr in Rechnung gestellt. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen verrechnen, die von MOVEC anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten. Die Parteien vereinbaren eine jährliche automatische Erhöhung der wiederkehrenden Gebühren in Höhe von 3% (auf Basis der jeweils im Vorjahr geltenden Gebühren) zuzüglich des jeweils aktuellen Verbraucherpreisindex, wie vom Bundesamt für Statistik in der Schweiz veröffentlicht (unter xxxxx://xxx.xxx.xxxxx.xx/xxx/xx/xxxx/xxxxxxxxxxx/xxxxxx/xxx monisierte-verbraucherpreise.html) jeweils zum Beginn eines Vertragsjahres, erstmals jedoch nach Ablauf von 12 Monaten oder nach Ablauf einer darüber hinaus vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. MOVEC ist unabhängig von vorstehender Regelung berechtigt, wiederkehrende Gebühren mit einer schriftlichen Ankündigung von sechs Monaten zum Jahresende für das folgende Kalenderjahr nach billigem Ermessen anzupassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % der jährlichen Gebühren ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Inkrafttreten der Erhöhung zu kündigen.

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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISANPASSUNG. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Preise verstehen sich zzglDie Umsatzsteuer wird zusätzlich mit dem zur Zeit der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Mehrwertsteuer. Diese ist vom Kunden mittels Bezugssteuerverfahren zu entrichtenWird dieser innerhalb einer Berechnungsperiode geändert, so gelten die Zeiträume mit den jeweils gültigen Umsatzsteuersätzen als getrennte Berechnungsperioden. MOVEC ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln, womit sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Zahlungen gelten erst als an MOVEC geleistet, wenn der Geldbetrag in voller Höhe auf einem Konto von MOVEC eingegangen ist. Zahlungen an Mitarbeiter von MOVEC oder sonstige Dritte sind nicht gestattet. Zahlungsverzug des Kunden berechtigt MOVEC die laufenden Lieferungen und Leistungen einzustellen und nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden zurückzutreten. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden werden diesem von MOVEC Verzugszinsen in Höhe von 9 % %-Prozentpunkten pro Jahr in Rechnung gestellt. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen verrechnenaufrechnen, die von MOVEC anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten. Die Parteien vereinbaren eine jährliche automatische Erhöhung der wiederkehrenden Gebühren in Höhe von 3% (auf Basis der jeweils im Vorjahr geltenden Gebühren) zuzüglich des jeweils aktuellen VerbraucherpreisindexErzeugerpreisindex für unternehmensnahe Dienstleistungen, wie vom Bundesamt für von der Bundesanstalt Statistik in der Schweiz Österreich veröffentlicht (abrufbar unter xxxxx://xxx.xxx.xxxxx.xx/xxx/xx/xxxx/xxxxxxxxxxx/xxxxxx/xxx monisierte-verbraucherpreise.html) xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx_xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxx/x rzeugerpreisindex_dienstleistungen/index.html), jeweils zum Beginn eines Vertragsjahres, erstmals jedoch nach Ablauf von 12 Monaten oder nach Ablauf einer darüber hinaus vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. MOVEC ist unabhängig von vorstehender Regelung berechtigt, wiederkehrende Gebühren mit einer schriftlichen Ankündigung von sechs Monaten zum Jahresende für das folgende Kalenderjahr nach billigem Ermessen anzupassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % der jährlichen Gebühren ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Inkrafttreten der Erhöhung zu kündigen.

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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISANPASSUNG. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Preise verstehen sich zzglDie Umsatzsteuer wird zusätzlich mit dem zur Zeit der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Mehrwertsteuer. Diese ist vom Kunden mittels Bezugssteuerverfahren zu entrichtenWird dieser innerhalb einer Berechnungsperiode geändert, so gelten die Zeiträume mit den jeweils gültigen Umsatzsteuersätzen als getrennte Berechnungsperioden. MOVEC ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln, womit sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Zahlungen gelten erst als an MOVEC geleistet, wenn der Geldbetrag in voller Höhe auf einem Konto von MOVEC eingegangen ist. Zahlungen an Mitarbeiter von MOVEC oder sonstige Dritte sind nicht gestattet. Zahlungsverzug des Kunden berechtigt MOVEC die laufenden Lieferungen und Leistungen einzustellen und nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden zurückzutreten. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden werden diesem von MOVEC Verzugszinsen in Höhe von 9 % Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank verlautbarten Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen verrechnenaufrechnen, die von MOVEC anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten. Die Parteien vereinbaren eine jährliche automatische Erhöhung der wiederkehrenden Gebühren in Höhe von 3% (auf Basis der jeweils im Vorjahr geltenden Gebühren) zuzüglich des jeweils aktuellen VerbraucherpreisindexErzeugerpreisindex für Dienstleistungen (Gesamtindex), wie vom Statistischen Bundesamt für Statistik in der Schweiz veröffentlicht (unter xxxxx://xxx.xxx.xxxxx.xx/xxx/xx/xxxx/xxxxxxxxxxx/xxxxxx/xxx monisierte-verbraucherpreise.htmlaktuell unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxx/Xxxxxxxxxx/Xxxxxx/Xxxxxxx rpreisindex-Dienstleistungen/_inhalt.html) jeweils zum Beginn eines Vertragsjahres, erstmals jedoch nach Ablauf von 12 Monaten oder nach Ablauf einer darüber hinaus vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. MOVEC ist unabhängig von vorstehender Regelung berechtigt, wiederkehrende Gebühren mit einer schriftlichen Ankündigung von sechs Monaten zum Jahresende für das folgende Kalenderjahr nach billigem Ermessen anzupassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % der jährlichen Gebühren ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Inkrafttreten der Erhöhung zu kündigen.

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