Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. Rechnungen für Warenlieferungen sind sofort nach Erhalt fällig. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Alle Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Bei Schecks und Wechseln hat der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Diskont -, Einzugs- sowie andere Bankspesen zu tragen. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die jeweils ältere Hauptforderung verrechnet. 2. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. fordern. Ein höherer Verzugsschaden kann von uns nachgewiesen werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 3. Wird uns bekannt, dass gegen den Wechsel des Bestellers protestiert wird, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Besteller eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, können wir auch noch nicht fällige Forderungen und solche Forderungen, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben wurde, sofort geltend machen. In diesen Fällen und wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden, können wir für zukünftige Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. Rechnungen für Warenlieferungen sind sofort nach Erhalt fälligbis zu 14 Tagen abzüglich 2% Skonto und bis zu 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu zahlen. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Alle Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Bei Schecks und Wechseln Wech- seln hat der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Diskont -, Einzugs- sowie andere Bankspesen zu tragen. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die jeweils ältere Hauptforderung Hauptforde- rung verrechnet.
2. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. fordern. Ein höherer Verzugsschaden kann von uns nachgewiesen werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte Zurückbe- haltungsrechte stehen dem Besteller gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. Wird uns bekannt, dass gegen den Wechsel des Bestellers protestiert wird, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Besteller ihn eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, können wir auch noch nicht fällige Forderungen und solche Forderungen, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben wurde, sofort geltend machen. In diesen Fällen und wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden, können wir für zukünftige Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicher- heitsleistung verlangen.
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Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. Rechnungen für Warenlieferungen sind sofort nach Erhalt fällig. Die Annahme Der Abzug von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als ZahlungSkonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Alle Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. , wobei Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung angenommen werden Bei Schecks und Wechseln hat der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Diskont -Diskont-, Einzugs- sowie andere Bankspesen zu tragen. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die jeweils ältere älteste Hauptforderung verrechnet.
2. Wir behalten uns das Recht vor, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, so können wir die Lieferung verweigern. Der Besteller wird von seiner Abnahmeverpflichtung jedoch nicht entbunden.
3. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes fordern. Ein höherer Verzugsschaden kann von uns nachgewiesen werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder unbestritten, rechtskräftig festgestellt istist oder von uns anerkannt wird. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
34. Wird uns bekannt, dass gegen den Wechsel des Bestellers protestiert wirdprotestiert, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Besteller ihn eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, können wir auch noch nicht fällige Forderungen und solche Forderungen, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben wurde, sofort geltend machen. In diesen Fällen und wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden, können wir für zukünftige Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
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Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug. 1. 11.1 Rechnungen für Warenlieferungen sind sofort nach Erhalt sind, sofern keine individuellen Zahlungskonditionen vereinbart sind, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Alle Zahlungen sind spesenfrei zu leisten. Bei Schecks und Wechseln hat der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Diskont -, Einzugs- sowie andere Bankspesen zu tragen. Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die jeweils ältere Hauptforderung verrechnet.
2. 11.2 Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten9% . über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. fordern. Ein höherer Verzugsschaden kann von uns nachgewiesen werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. 11.3 Wird uns bekannt, dass gegen den Wechsel des Bestellers protestiert wird, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Besteller eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, können wir auch noch nicht fällige Forderungen und solche Forderungen, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben wurde, sofort geltend machen. In diesen Fällen und wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden, können wir für zukünftige Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
11.4 Haben wir unstreitig teilweise mangelhafte Ware geliefert, ist der Besteller dennoch verpflichtet, die Zahlung für den mangelreinen Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Besteller mit Ansprüchen auf Ersatz von Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsansprüchen aufrechnen; mit sonstigen Gegenansprüchen nur, wenn sie rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Auch ein Zurückbehaltungs-oder Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers besteht nur in diesen Grenzen.
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