Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen. A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teil- rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlusshonorarnote innerhalb von 30 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. B) Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Architektenleistungen
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen. A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teil- rechnungen Teilrechnungen sind innerhalb von 14 8 Kalendertagen, die Schlusshonorarnote innerhalb von 30 14 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
B) Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ziviltechnikerinnen Leistungen
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen. A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von TeilrechnungenRechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen gesetz- lichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teil- rechnungen Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlusshonorarnote innerhalb von 30 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
B) Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
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Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen. A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teil- rechnungen Teilrechnungen sind innerhalb von 14 KalendertagenKa- lendertagen, die Schlusshonorarnote innerhalb von 30 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang Rechnungsein- gang beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
B) Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnenver- rechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ziviltechnikerinnen Leistungen
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen. A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von TeilrechnungenRechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teil- rechnungen Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlusshonorarnote innerhalb von 30 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
B) Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
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Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen. A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teil- rechnungen Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlusshonorarnote innerhalb von 30 Kalendertagen, jeweils nach Rechnungseingang beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
B) . Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
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Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen. A) Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen, die die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe enthalten können, fällig zu stellen. Teil- rechnungen Teilrechnungen sowie die Schlusshonorar- note sind innerhalb von 14 Kalendertagen, die Schlusshonorarnote innerhalb von 30 KalendertagenTagen, jeweils nach Rechnungseingang beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin Rechnungslegung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.
B) Bei Zahlungsverzug sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnenverrech- nen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen