Common use of Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrech- nung Clause in Contracts

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrech- nung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfah- rens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.stadtwerke-heiligenhafen.com, www.stadtwerke-eutin.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrech- nung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen Er- messen (§ 315 BGB) im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfah- rens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Barüberweisung) zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Elektrische Wärmepumpen Zur Raumheizung Oder Für Wärmespeicher Durch Die Eisenacher Versorgungs Betriebe GMBH, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt Durch Die Eisenacher Versorgungs Betriebe GMBH

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrech- nung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug Ab- zug im Wege des Lastschriftverfah- rens Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung Über- weisung zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: www.stadtwerke-dachau.de

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrech- nung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten im Abschlagsplan bzw. mit Verlangen der Vorauszahlung festgeleg- ten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfah- rens oder Lastschriftverfahrens, mittels Dauerauftrag bzw. oder Überweisung (auch durch Banküberweisung) zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas

Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrech- nung. 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge und Vorauszahlungen zu dem vom Lieferanten nach billigem Ermessen Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfah- rens Last- schriftverfahrens, mittels Dauerauftrags oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung (auch durch Bar- überweisung) zu zahlen. Der Lieferant ist berechtigt, Zahlungen Dritter abzulehnen.

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Samples: stadtwerke-werdau.de