Zahlungsfristen für Pflegeleistungen. monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum ) einmalig zum gemäß Anlage Nr.
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Zahlungsfristen für Pflegeleistungen. monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum ) einmalig zum gemäß Anlage Nr.zum
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Zahlungsfristen für Pflegeleistungen. monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum ) einmalig zum gemäß Anlage Nr.)
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