Common use of Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift Clause in Contracts

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Daten- satz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Last- schriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag5 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn • der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer 2.2.2 vorliegt, • der Bank ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer 2.2.3 zugegan- gen ist, • der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer 2.2.4 zuge- gangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf sei- nem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist, oder • die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz – eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die Bank erkennbar fehlerhaft ist, – eine Mandatsreferenz fehlt, – ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder – kein Fälligkeitstag angegeben ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers werden am im Daten- satz Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen imm »Preis- und Leistungsverzeichnis« ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag5 Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer 2.2.2 vorliegt, der Bank ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes aus- reichendes Guthaben auf sei- nem seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen Teil- einlösungen nimmt die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen Zahlungs- pflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen zuzuord- nen ist, oder die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die Bank erkennbar fehlerhaft ist, eine Mandatsreferenz fehlt, ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder kein Fälligkeitstag angegeben ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift. 2.4.1 (1) Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Lastschriftbetrag Eingehende SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Daten- satz Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im (2) m „Preis-/ Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag5 Bankarbeitstag18 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn • der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer 2.2.2 § 2 b) (2) vorliegt, • der Bank ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer 2.2.3 zugegan- gen § 2 b) (3) zugegangen ist, • der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer 2.2.4 zuge- gangen § 2 b) (4) zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf sei- nem seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist, oder • die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die Bank erkennbar fehlerhaft ist, eine Mandatsreferenz fehlt, ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder 18 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. • kein Fälligkeitstag angegeben ist.

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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Daten- satz Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen imin den AGB ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag5 zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn • der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer 2.2.2 vorliegt, • der Bank ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, • der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf sei- nem seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist, oder • die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz o eine Gläubigeridentifikationsnummer Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die Bank erkennbar fehlerhaft ist, o eine Mandatsreferenz fehlt, o ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder o kein Fälligkeitstag angegeben ist. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Daten- satz Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Last- schriftbetrag angegebe- nen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen imm „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag5 Bankarbeits- tag18 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer 2.2.2 vorliegt, der Bank ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf sei- nem seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende KontodeckungKonto- deckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist, oder die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die Bank erkennbar fehlerhaft ist, eine Mandatsreferenz fehlt, ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder kein Fälligkeitstag angegeben ist.

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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Daten- satz Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen imin den AGB ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag5 Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn • der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer 2.2.2 vorliegt, • der Bank ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats gemäß Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, • der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf sei- nem seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist, oder • die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz o eine Gläubigeridentifikationsnummer Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die Bank erkennbar fehlerhaft ist, o eine Mandatsreferenz fehlt, o ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder o kein Fälligkeitstag angegeben ist.

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Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers werden am im Daten- satz Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen imm „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am näch- sten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten drit- ten Bankarbeitstag5 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn • der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer Num- mer 2.2.2 vorliegt, • der Bank ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats gemäß ge- mäß Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, • der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer 2.2.4 zuge- gangen zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes aus- reichendes Guthaben auf sei- nem seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen Zah- lungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist, oder • die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz - eine Gläubigeridentifikationsnummer Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die Bank erkennbar fehlerhaft ist, - eine Mandatsreferenz fehlt, - ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder - kein Fälligkeitstag angegeben ist.

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