ZAHLUNGSZEITPUNKT Musterklauseln

ZAHLUNGSZEITPUNKT. Zahlungen im Zusammenhang mit einer Zeichnung müssen als frei verfügbare Gelder bis zum Abrechnungsdatum gemäß den Angaben im Prospektnachtrag für den jeweiligen Fonds auf dem Umbrella-Kassakonto eingehen.
ZAHLUNGSZEITPUNKT. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind die vereinbarten Vergütungen für die Lizenzen bei Vertragsabschluss fällig und von uns gelegte Rechnungen, inklusive Umsatzsteuer, sind spätestens 30 Tage ab Fakturierung ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
ZAHLUNGSZEITPUNKT. Die Datenträger bzw. die Überweisungsvordrucke müssen so rechtzeitig bei der Hausbank sein, dass die Beiträge zum Ersten eines Monats (Fälligkeitszeit- punkt) dem Konto der neue leben Pensionsverwaltung AG gutgeschrieben werden. (Hinweis: Erfolgen Gehaltsbuchungen z.B. am 15. eines Monats, wird die Zahlung aus der Entgeltumwandlung für den zum nächsten Monatsersten fällig werdenden Beitrag verwendet, wenn der Beitrag bis dahin dem In- kassokonto gutgeschrieben wurde. Fälligkeitstag ist also immer der Erste eines Monats unabhängig von der Zahlung des Gehaltes an den Arbeitnehmer.) Die Einhaltung des vorstehend aufgeführten Verfahrens zur Abwicklung des Inkasso ist Voraussetzung für die Gewährung der verwaltungskostenbegün- stigten Tarife der Pensionskasse. Bei Nichteinhaltung dieser Inkassovereinbarungen wird die Pensionskasse eine Umstellung auf einen Tarif mit höheren Verwaltungskosten vornehmen. Vor Umstellung auf den Tarif mit höheren Verwaltungskosten wird eine Information durch die neue leben Pensionsver- waltung AG erfolgen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.