Schutzrechtsverletzung Musterklauseln

Schutzrechtsverletzung. 18.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet TIS wie folgt:
Schutzrechtsverletzung. 11.1 Unter Ziffer 11 bezeichnet ein Anspruch wegen Schutzrechtsverletzung einen Anspruch, dass durch Emerson hergestellte Waren oder Dokumentation in den Vereinigten Staaten oder in einem Land, in dem die Waren gemäss Vertrag genutzt werden sollen, gegen bestehende Schutzrechte (einschliesslich Patente, Urheberrechte, Geschmacksmuster und Marken) verstossen.
Schutzrechtsverletzung. 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten* durch die Nutzung der übergebenen Dienstleistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer wie folgt: Der Auftragnehmer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die vereinbarten Dienstleistungsergebnisse so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht* nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Dienstleistung in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen oder den Auftraggeber von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Xxxxxxx dies dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat er diese Dienstleistungser- gebnisse gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zu- rückzunehmen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Dienstleistungsergebnisse zurückzugeben.
Schutzrechtsverletzung. 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten* durch die vom Auf- tragnehmer gelieferte Standardsoftware* gegenüber dem Auftraggeber geltend und wird die Nutzung der Standardsoftware* hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer wie folgt: Der Auftragnehmer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Standardsoftware* so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht* nicht verletzt, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entspricht, oder den Auftraggeber von Lizenzgebühren für die Nutzung der Standard- software* gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Xxxxxxx dies dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, wird er dies dem Auftraggeber mitteilen und ihm die Nutzung ab einem bestimmten Zeitpunkt untersagen. Der Auftraggeber ist nach Xxxx des Auftragnehmers verpflichtet, die Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation und aller Kopien entweder zu löschen oder an den Auftragnehmer zurück- zugeben. Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber entrichtete Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung der Stan- dardsoftware* berücksichtigenden Betrages zurückzuerstatten.
Schutzrechtsverletzung. 5.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten* durch die Nutzung der gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer wie folgt: Der Auftragnehmer wird nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht* nicht verletzen, aber im Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- und Funktionsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen oder den Auftraggeber von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsin- haber oder Dritten freistellen. Gelingt dies dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, hat er die Produkte ge- gen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Produkte zurückzugeben.
Schutzrechtsverletzung. 12.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Vertragsleistungen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftragnehmer wird AG und alle Leistungsempfänger von etwaigen Ansprüchen Drit- ter wegen Verletzung dieser Rechte freistellen und im Übrigen schadlos halten.
Schutzrechtsverletzung. 9.1 Sofern ein Dritter gegenüber dem Vertragspartner Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Software von Amadeus geltend macht und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, gilt unbeschadet der Rechte des Vertragspartners gemäß Ziffer 8 Folgendes:
Schutzrechtsverletzung. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der übergebenen Dienstleistungsergebnisse oder Entwicklungsleistungen gem. Ziffer IV (im Folgenden Vertragsergebnisse) geltend und hat Flowconcept dies zu vertreten, und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet flowconcept wie folgt:
Schutzrechtsverletzung. 18.1. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der gelieferten Produk- te geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet pure media wie folgt:
Schutzrechtsverletzung. 9.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten* durch die vom Auftrag- nehmer erbrachten Pflegeleistungen geltend und wird die Nutzung dieser Pflegeleistungen hierdurch beeinträchtigt oder unter- sagt, haftet der Auftragnehmer wie folgt: