Common use of Zahnprophylaktische Maßnahmen Clause in Contracts

Zahnprophylaktische Maßnahmen. Die nach Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für zahn- prophylaktische Maßnahmen ersetzen wir bis zu dem im jeweiligen Tarif festgelegten Höchstbetrag. Zu den erstattungsfähigen zahnprophylaktischen Maßnahmen zählen beispielsweise: • professionelle Zahnreinigung (PZR); • Versiegelung (Fissurenversiegelung); • Fluoridierung; • Speicheltest zu Keimbestimmung (Bakterien-/DNA-Test); • Politur der Zähne; • Kariesrisikodiagnostik; • Erstellung eines Mundhygienestatus oder • Kontrolle des Übungserfolges. Bei zahnersetzenden Maßnahmen erbringen wir mindestens eine Leistung in Höhe des von der GKV für die entsprechende Zahnersatzmaßnahme gezahlten Festzuschuss nach § 55 Abs. 1 SGB V, zusammen mit der Vorleistung der GKV oder anderer Kostenträger maximal 100 % des Rechnungsbetrages. Zu den erstattungsfähigen zahnerhaltenden Maßnahmen (jeweils inklusive zahntechnischer Leistungen) zählen beispielsweise: • Kunststoff- und Kompositfüllungen (dentin-adhäsive Konstruktionen/Füllungen); • Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays); • Wurzelbehandlungen inkl. elektrometrischer Wurzellängen- messung, Behandlung mit dem OP-Mikroskop; • Parodontosebehandlungen inkl. VECTOR-Technologie, Schleimhauttransplantation, Bakterienanalyse, DNA-Test; • Mikroinvasive Kariesinfiltration sowie • Aufbissbehelfe und Schienen. Zu den erstattungsfähigen zahnersetzenden Maßnahmen (jeweils inklusive zahntechnischer Leistungen) zählen beispielsweise: • Brücken, Kronen (z. B. Stiftkronen, Teleskopkronen und Teilkronen) inkl. Verblendungen bis zum Zahn 8; • prothetische Leistungen wie Voll- und Teilprothesen; • implantologische Leistungen einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz (Suprakonstruktionen); • Keramikverblendschalen (Veneers), sofern medizinisch notwendig sowie • Reparatur von Zahnersatz. Im Zusammenhang mit zahnerhaltenden und zahnersetzenden Maßnahmen sind darüber hinaus erstattungsfähig (jeweils inklusive zahntechnischer Leistungen): • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen einschließlich der hierfür notwendigen Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. DROS-Schiene) sowie • begleitende Leistungen wie z. B. Bildaufnahmen (auch digitale Volumentomographie) oder erweiterte Anästhesieleistungen sowie Laserbehandlungen inklusive PACT.

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Samples: www.da-direkt.de, rest.zahnzusatzversicherung-experten.com, ws.huvecdn.com