Zahnprophylaktische Maßnahmen. Die nach Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für zahn- prophylaktische Maßnahmen ersetzen wir bis zu dem im jeweiligen Tarif festgelegten Höchstbetrag. Zu den erstattungsfähigen zahnprophylaktischen Maßnahmen zählen beispielsweise: • professionelle Zahnreinigung (PZR); • Versiegelung (Fissurenversiegelung); • Fluoridierung; • Speicheltest zu Keimbestimmung (Bakterien-/DNA-Test); • Politur der Zähne; • Kariesrisikodiagnostik; • Erstellung eines Mundhygienestatus oder • Kontrolle des Übungserfolges.
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