Versicherungsbeiträge Musterklauseln

Versicherungsbeiträge. 10 Bemessungsgrundlage § 11
Versicherungsbeiträge. 9.1 Die Berechnung der Versicherungsbeiträge erfolgt nach Maßgabe der Vor- schriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und ist in unseren tech- nischen Berechnungsgrundlagen festgelegt.
Versicherungsbeiträge. 23 Bemessungsgrundlage Protokollnotiz zu § 23 Abs. 1 (Bemessungsgrundlage): § 27 Beiträge im Falle von Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod sowie während der Mutterschutzfristen
Versicherungsbeiträge. Angabe in Monatsbeiträgen 21-30 Jahre 10,90 EUR 16,90 EUR 18,90 EUR 31-40 Jahre 18,90 EUR 27,90 EUR 32,90 EUR 51-60 Jahre 33,90 EUR 52,90 EUR 60,90 EUR Ab 61 Jahre 36,90 EUR 54,90 EUR 62,90 EUR Die Höhe des Beitrages ist nach Altersstufen gestaffelt 0-20 Jahre 6,90 EUR 13,90 EUR 16,90 EUR und richtet sich nach dem Alter der versicherten Person. Erreicht die versicherte Person die nächste Altersstufe, ist vom Beginn des folgenden Monats an der für diese Altersstufe gültige Beitrag zu zahlen. Tarifblatt zur Zahnzusatzversicherung DA Direkt Zahnschutzin der Fassung vom 01.06.2020 Dieses Tarifblatt ist Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Zahnzusatzversicherung DA Direkt Zahnschutz (AZB) in der Fassung vom 01.10.2019.
Versicherungsbeiträge. Angabe in Monatsbeiträgen Einheitsbeitrag 29,90 EUR Ziffer 9 der AZB (Beitragsanpassung) findet keine Anwendung im Zahnschutz Akutmodul Komfort, d.h. die Beiträge verändern sich während der Laufzeit dieses Tarifs für die versicherte Person nicht. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zahnzusatzversicherung der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft (AZB) Stand: 1.Oktober 2019 Inhaltsverzeichnis
Versicherungsbeiträge. 10 Bemessungsgrundlage Protokollnotiz zu § 10 Abs. 1
Versicherungsbeiträge. 10.1 Der Beitrag für jedes zu versichernde Fahrzeug richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarif (Anlage 3) des Versicherers.
Versicherungsbeiträge. 10 Bemessungsgrundlage 12 § 11 Beitragshöhe 13 § 12 Überschussanteile 14 § 13 Beitragsentrichtung 14 § 14 Beiträge im Falle von Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod sowie während der Mutterschutzfristen 16 § 15 Aufgabe der Kasse 17
Versicherungsbeiträge. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Ein- trittsalter der versicherten Person (s. Versiche- rungsschein). Das Eintrittsalter entspricht der An- zahl der vollendeten Lebensjahre zum Zeitpunkt des gewünschten Versicherungsbeginns. Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent- nehmen.
Versicherungsbeiträge. Unabhängig von der Xxxx der Versicherungsform können die Versicherungsprämien sowohl als Einmalprämie oder auch als Die laufenden Beiträge sind jeweils zum 1. des Quartals und Einmalbeiträge zum 01.01. fällig. Bei mehr als 10-tägiger Verspätung muss ein Beitragszuschlag erhoben werden. Die Höhe des Beitragszuschlags für den aktuellen Tarif „Rückdeckungsversicherung 21“ richtet sich nach dem für diesen Tarif gültigen Rechnungszins (Ausgleich für die Verzinsung des Beitrages ab techn. Versicherungsbeginn).