Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung (PZR) und Fissurenversiegelung. Die Kosten für Maßnahmen zur Zahnprophylaxe / PZR und Fissurenversiegelung nach Abs. III 2 werden mit 100 % bis zu insgesamt 80,– Euro je Kalenderjahr und je versicherte Person erstattet. Die Fissurenversiegelung ist nur bis zum Ende des Kalen- dermonats erstattungsfähig, in dem die versicherte Person 18 Jahre alt wird.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung (PZR) und Fissurenversiegelung. Die Kosten für Maßnahmen zur Zahnprophylaxe / PZR und Fissurenversiegelung nach Abs. III 2 werden mit 100 % bis zu insgesamt 80,– Euro je Kalenderjahr und je versicherte versi- cherte Person erstattet. Die Fissurenversiegelung ist nur bis zum Ende des Kalen- dermonats Kalendermonats erstattungsfähig, in dem die versicherte Person 18 Jahre alt wird.
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Samples: Versicherungsvertrag
Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung (PZR) und Fissurenversiegelung. Die Kosten für Maßnahmen zur Zahnprophylaxe / PZR und Fissurenversiegelung nach Abs. III 2 werden mit 100 % bis zu insgesamt 80,– Euro je Kalenderjahr und je versicherte Person erstattet. Die Fissurenversiegelung ist nur bis zum Ende des Kalen- dermonats Kalendermonats erstattungsfähig, in dem die versicherte Person 18 Jahre alt wird.
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