Common use of Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe Clause in Contracts

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer und Ferienwohnungen stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Ferienwohnungen dem Hotel spätestens um 12.00 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises Tagespreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurdees sei denn, dies wird schriftlich vereinbart. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Xxxxxxx XX bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel des Hotels spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 16:00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 16:00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm Dem Kunden steht es frei, ausdrücklich frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Terms and Conditions, Terms and Conditions

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurdees sei denn, dies wird schriftlich vereinbart. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Xxxxxxx XX bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel des Hotels spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 16:00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 16:00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm Dem Kunden steht es frei, ausdrücklich frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt die geforderte Vergütung entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: General Terms and Conditions

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur VerfügungVer- fügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 18:00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen verein- barten Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 18:00 Uhr sodann 100 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 6.4 Der Xxxx ist verpflichtet, die jeweils gültige Hausordnung einzuhalten. Darüber hinaus bleiben Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das Hotel das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages vor. Im Falle der Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch des Hotels in voller Höhe beste- hen. Ersparte Aufwendungen werden dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehaltenVergütungsanspruch angerechnet.

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Samples: Hotel Accommodation Contract

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurdees sei denn, dies wird schriftlich vereinbart. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Xxxxxxx XX bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel des Hotels spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 16:00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 16:00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm Dem Kunden steht es frei, ausdrücklich frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt die geforderte Vergütung entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: General Terms and Conditions

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Gebuchte Zimmer sind vom Xxxx bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Xxxx hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Eine Verpflichtung des Hotels zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. 4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 18:00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Tagespreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 18:00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages An- reise-tages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt ge- räumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag Ab- reisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises Ta- geslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden entstan- den ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses die nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit schriftlich vereinbart wurde oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Xxxxxxx XX bleiben von dieser Regelung unberührt. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Gebuch- te Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur VerfügungVerfü- gung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Reservierte Zimmer werden bis mindestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur VerfügungAnreiseta- ges bereitgehalten. Erscheinen der Kunde bzw. der Xxxx nicht bis 18.00 Uhr und ist ein späteres Eintreffen nicht angekündigt, kann das Hotel das reservierte Zimmer anderweitig vergeben. 2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach Bei verspäteter Räumung kann das Hotel im Falle einer verspä- teten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende die ver- tragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. Darüber hinaus bleiben dem Hotel Bei Vereinbarungen eines Zimmerkontingents sind die darin umfassten Zimmer grund- sätzlich verbindlich gebucht. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Nachweis und anderen Seite bis zum vereinbarten Abruftermin die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehaltenvereinbarte Zimmerzahl zu reduzieren oder zum Erlöschen zu bringen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 16.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 26.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 36.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 18:00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 18:00 Uhr sodann 100 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 6.4. Darüber hinaus bleiben dem Gebuchte Zimmer sind vom Xxxx bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehaltenXxxx hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Wünsche des Kunden finden nach Möglichkeit Berücksichtigung. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 18:00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 18:00 Uhr sodann 100 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. Darüber hinaus bleiben Xxxxxxx, die vom Kunden im vermieteten Zimmer oder im Hotelbereich (innen wie außen) verursacht werden, sind von ihm zu tragen. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer, ein Hinweis darauf ist in jedem Zimmer angebracht. Bei Verstoß gegen dieses Verbot werden dem Hotel der Nachweis und Kunden die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehaltenKosten für Reinigung des Zimmers in Rechnung gestellt.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurdees sei denn, dies wird schriftlich vereinbart. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Xxxxxxx XX bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel des Hotels spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 16:00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 16:00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm Dem Kunden steht es frei, ausdrücklich frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.ein

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Samples: Terms and Conditions

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Reservierte Zimmer werden bis mindestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügungbereitgehalten. Erscheinen der Kunde bzw. der Xxxx nicht bis 18.00 Uhr und ist ein späteres Eintreffen nicht angekündigt, kann das Hotel das reservierte Zimmer anderweitig vergeben. 2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach Bei verspäteter Räumung kann das Hotel im Falle einer verspä- teten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für dessen die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. Darüber hinaus bleiben dem Hotel Bei Vereinbarungen eines Zimmerkontingents sind die darin umfassten Zimmer grundsätzlich verbindlich gebucht. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Nachweis und anderen Seite bis zum vereinbarten Abruftermin die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehaltenvereinbarte Zimmerzahl zu reduzieren oder zum Erlöschen zu bringen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Von Hotelzimmern

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende vertragsüber- schreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 16.00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. Darüber hinaus bleiben dem Hotel Sofern nicht anders vereinbart, sind die Zimmerbuchungen auf garantierter Basis und werden für eine Anreise nach 18:00 Uhr gehalten. Bei einer späten Stornierung oder Nicht-Anreise werden, sofern nicht anders vereinbart, 90 % des Zimmerpreises berechnet. 5. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist der Nachweis Verzehr von mitgebrachten Speisen und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehaltenGetränken untersagt.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 14:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. (Ausnahmen möglich) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Sollte die Anreise bis 22.00 Uhr des Anreisetages nicht erfolgen und auch keine Information des Gastes diesbezüglich dem Hotel vorliegen, kann das Hotel von einem no show ausgehen und entsprechende Schadensersatzforderungen stellen. Gern kann der Xxxx eine spätere Anreisezeit als 22.00 Uhr mit dem Hotel telefonisch unter 0049 – 2638- 9260 BIS 22.00 Uhr am Anreisetag vereinbaren. 3. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 18:00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 18:00 Uhr sodann 100 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch An- spruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder eine angemessene Vo- rauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 geleistet wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, ge- buchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. 3. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 18:00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 18:00 Uhr sodann 100 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden wer- den hierdurch nicht begründet. Ihm Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. b) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 14.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Klausel 4 bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung des Hotels zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. 3. c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens um 12.00 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach Bei späterer Räumung kann das Hotel im Falle einer verspä- teten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für dessen die vertragsüberschreitende Nutzung bzw. die durch die verzögerte Räumung bestehende Nichtnutzbarkeit bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (brutto) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %% (brutto). Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Reservierte Zimmer werden bis mindestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügungbereitgehalten. Erscheinen der Kunde bzw. der Xxxx nicht bis 18.00 Uhr und ist ein späteres Eintreffen nicht angekündigt, kann das Hotel das reservierte Zimmer anderweitig vergeben. 2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach Bei verspäteter Räumung kann das Hotel im Falle einer verspä- teten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für dessen die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. Darüber hinaus bleiben dem Hotel Bei Vereinbarungen eines Zimmerkontingents sind die darin umfassten Zimmer grundsätzlich verbindlich gebucht. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Nachweis und anderen Seite bis zum vereinbarten Abruftermin die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehaltenvereinbarte Zimmerzahl zu reduzieren oder zum Erlöschen zu bringen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 16.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurdees sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt. 26.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem Hotel in Textform vereinbart. 36.3. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. 6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 14.00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 14.00 Uhr sodann 100 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten verspäte- ten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 16.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurdees sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt. 26.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem Hotel in Textform vereinbart. 36.3. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. 6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 14.00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 14.00 Uhr sodann 100 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. i. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Xxxxx 00 Gästehaus den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. 2ii. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3iii. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Markt 15 Gästehaus spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten Xxxxx 00 Gästehaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 18:00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 18:00 Uhr sodann 100 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, frei nachzuweisen, dass dem Hotel Xxxxx 00 Gästehaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Gästehausaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sämtliche Nebenabreden, wie Zimmernummer, Lage, Ausstattung usw. werden grundsätzlich schriftlich festgehalten. Bitte prüfen Sie diesbezüglich Ihre Reservierung. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende vertrags- überschreitende Nutzung bis 18.00 18:00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 18:00 Uhr sodann 100 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. a. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. b. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.. Gebuchte Zimmer sind vom Xxxx bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das 3. c. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Hotelier spätestens um 12.00 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspä- teten der Hotelier aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 18:00 Uhr 50 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 18:00 Uhr sodann 100 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, frei nachzuweisen, dass dem Hotel Hotelier kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltend- machung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag