Common use of Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe Clause in Contracts

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. 2. Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung (Check-In Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern der Kunde erst an dem auf den Buchungsbeginn folgenden Tag anreisen kann, ist das Hotel nur dann verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis zur Check Out Zeit an diesem Tag freizuhalten, wenn der Kunde dem Hotel seine verspätete Anreise noch am ursprünglichen Anreisetag mitteilt. 3. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12 Uhr zu räumen (Check-Out Zeit). Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den halben Zimmerpreis gemäß Preisliste in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Zimmerpreises gemäß Preisliste. Vertragliche Ansprüche zwischen dem Hotel und dem Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement, Hotel Accommodation Agreement, Hotel Accommodation Agreement

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 17.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. 2. Soweit nicht anders mit Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung stehen gebuchte Zimmer dem Kunden vereinbart, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (Check-In Zeit)Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 7.2. Sofern Nimmt der Kunde erst an dem auf den Buchungsbeginn folgenden Tag anreisen kanndie gebuchten Zimmer am vereinbarten Anreisetag nicht bis spätestens 18:00 Uhr in Anspruch, ist das Hotel nur dann verpflichtetberechtigt, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis zur Check Out Zeit an diesem Tag freizuhaltenanderweitig zu vergeben, wenn sofern der Kunde dem das Hotel seine verspätete Anreise noch am ursprünglichen Anreisetag mitteiltnicht zuvor über eine spätere Inanspruchnahme der Zimmer informiert hat. 37.3. Am Abreisetag Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sind die Zimmer bis spätestens 12 dem Hotel am vereinbarten Abreisetag um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu räumen (Check-Out Zeit)stellen. Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen ver- tragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 14:00 Uhr den halben Zimmerpreis 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisliste Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 . Bei einer Räumung nach 14:00 Uhr 90 ist das Hotel berechtigt dem Kunden aufgrund der vertragsüberschreitenden Nutzung 90% des vollen Zimmerpreises Logispreises (Preis gemäß PreislistePreisverzeichnis) in Rechnung zu stellen. Vertragliche Ansprüche zwischen dem Hotel und dem des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattetsteht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden Anspruch wegen der vertragsüberschreitenden Nutzung entstanden ist.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. 2. Soweit nicht anders nichts anderes mit dem Kunden vereinbart, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung (Check-In Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern der Kunde erst an dem auf den Buchungsbeginn folgenden Tag anreisen kann, ist das Hotel nur dann verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis zur Check Out Zeit an diesem Tag freizuhalten, wenn der Kunde dem Hotel seine verspätete Anreise noch am ursprünglichen Anreisetag mitteiltBereitstel- lung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12 11 Uhr zu räumen (Check-Out Zeit). Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung Nut- zung des Zimmers bis 18:00 18 Uhr den halben Zimmerpreis gemäß Preisliste in Rechnung stellen, ab 18:00 18 Uhr 90 % des vollen Zimmerpreises gemäß Preisliste. Vertragliche Ansprüche zwischen dem Hotel und dem Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden ist jedoch steht der Nachweis gestattetNach- weis frei, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. 2. Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung (Check-In Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern der Kunde erst an dem auf den Buchungsbeginn folgenden Tag anreisen kann, ist das Hotel nur dann verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis zur Check Out Zeit an diesem Tag freizuhalten, wenn der Kunde dem Hotel seine verspätete Anreise noch am ursprünglichen Anreisetag mitteilt. 3. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 12 Uhr zu räumen (Check-Out Zeit). Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den halben Zimmerpreis gemäß Preisliste in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Zimmerpreises gemäß Preisliste. Vertragliche Ansprüche zwischen dem Hotel und dem Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. 2. Soweit nicht anders mit Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden vereinbart, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (Check-In Zeit)Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern der Kunde erst an dem auf den Buchungsbeginn folgenden Tag anreisen kann, ist das Hotel nur dann verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis zur Check Out Zeit an diesem Tag freizuhalten, wenn der Kunde dem Hotel seine verspätete Anreise noch am ursprünglichen Anreisetag mitteilt. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis dem Hotel spätestens 12 um 11:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu räumen (Check-Out Zeit)stellen. Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung der Zimmer für die zusätzliche dessen Vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den halben Zimmerpreis gemäß Preisliste 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Zimmerpreises gemäß Preisliste100 %. Vertragliche Ansprüche zwischen dem Hotel und dem des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Bei einer vorzeitigen Abreise, die vom Kunden erst während des Aufenthalts mitgeteilt wird, behält sich das Hotel vor, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- oder 60 % für Vollzeitarrangements bis zum ursprünglichen Abreisedatum zu verlangen. Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattetsteht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe. 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigtsoweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Soweit nicht anders mit Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden vereinbart, frühestens ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen Hotelzimmer am Anreisetag dem Kunden frühestens ab 15 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (Check-In Zeit)Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern der Kunde erst an dem auf den Buchungsbeginn folgenden Tag anreisen kann, ist das Hotel nur dann verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bis zur Check Out Zeit an diesem Tag freizuhalten, wenn der Kunde dem Hotel seine verspätete Anreise noch am ursprünglichen Anreisetag mitteilt. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis dem Hotel spätestens 12 um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu räumen (Check-Out Zeit)stellen. Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers/Landhauses oder Appartements für die zusätzliche dessen vertragsüber- schreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des Zimmers bis 18:00 Uhr den halben Zimmerpreis gemäß Preisliste aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 18.00 Uhr 90 % des vollen Zimmerpreises gemäß Preislistesodann 100 %. Vertragliche Ansprüche zwischen dem Hotel und dem des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattetIhm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag