Common use of Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern Clause in Contracts

Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die ebase gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlun- gen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, ergibt sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, welches auf Anfrage kostenlos von der ebase zur Verfügung gestellt bzw. auf Anfrage kostenlos zugesandt wird. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze kön- nen zudem unter xxx.xxxxx.xxx jederzeit eingesehen werden. Wenn ein Verbraucher eine im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeich- nis aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abwei- chende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt unter xxx.xxxxx.xxx veröffentlichten Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehen- de Zahlung eines Verbrauchers gerichtet ist, kann die ebase mit dem Verbrau- cher nur ausdrücklich treffen. Für die Vergütung der nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers oder in dessen mutmaßlichem In- teresse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Gegebenenfalls anfallende Kosten durch Dritte (z. B. fremde Auslagen) und eigene Kosten (z. B. für Ferngesprä- che, Porti) sind vom Kunden selbst zu tragen. Dies gilt insbesondere, falls bei der Identifizierung nach § 154 Abgabenordnung (AO) durch Dritte Kosten in Rechnung gestellt werden.

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Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die ebase gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlun- gen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, ergibt sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, welches auf Anfrage kostenlos von der ebase zur Verfügung gestellt bzw. auf Anfrage kostenlos zugesandt wird. Die jeweils aktuell gültigen Zinssätze kön- nen zudem unter xxx.xxxxx.xxx jederzeit eingesehen werden. Wenn ein Verbraucher eine im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeich- nis aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abwei- chende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt unter xxx.xxxxx.xxx veröffentlichten Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung über Vereinbarung, die Änderung eines Entgelts, das auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehen- de hinausgehende Zahlung eines des Verbrauchers gerichtet ist, kann die ebase mit dem Verbrau- cher Verbraucher nur ausdrücklich treffen, wenn sie im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungs- verzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers oder in dessen mutmaßlichem In- teresse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ge- troffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Gegebenenfalls anfallende Kosten durch Dritte (z. B. fremde Auslagen) und eigene Kosten (z. B. für Ferngesprä- che, Porti) sind vom Kunden selbst zu tragen. Dies gilt insbesondere, falls bei der Identifizierung nach § 154 Abgabenordnung (AO) durch Dritte Kosten in Rechnung gestellt werden.

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