Common use of Zinsperioden Clause in Contracts

Zinsperioden. Zinsperioden sind jene Teilperioden des Gesamtzinsenlaufes, für die jeweils Zinsen berechnet und bezahlt werden. Als Zinsperiode wird jener Zeitraum bezeichnet, der zwischen einem Zins- termin (einschließlich) und dem jeweils folgenden Zinstermin (ausschließlich) liegt. Die erste Zinsperiode beginnt mit dem Verzinsungsbeginn des Gesamt-Zinsenlaufes; die letzte Zinsperi- ode endet mit dem Verzinsungsende des Gesamt-Zinsenlaufes. Die Zinszahlung(en) kann/können wie folgt erfolgen: - ganzjährige; - halbjährige; - vierteljährige; - monatliche Zinsperioden; oder - sonstige Regelung. Im Konditionenblatt kann hierbei festgelegt werden, dass die erste Zinsperiode kürzer oder län- ger als die anderen Zinsperioden ist („erster kurzer oder erster langer Kupon“) bzw., dass die letzte Zinsperiode kürzer oder länger als die anderen Zinsperioden ist („letzter kurzer oder letzter langer Kupon“). Fällt ein Zinstermin auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, bleibt – sofern im Konditionenblatt nichts anderes geregelt ist – der betreffende Zinstermin unverändert („unadjusted“). Im Konditionenblatt der jeweiligen Emission kann auch festgelegt werden, dass sich der betref- fende Zinstermin verschiebt, wobei die genauen Modalitäten der Verschiebung („adjusted“) im Konditionenblatt anzuführen sind. Die Nichtdividendenwerteinhaber haben keinen Anspruch auf zusätzliche Zinsen oder sonstige Beträge aufgrund der verschobenen Zahlung. Folgende Ver- einbarungen sind möglich: Fällt ein Zinstermin auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, dann wird der Zinstermin bei Anwendung der: - Following Business Day Convention auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag verscho- ben; oder - Modified Following Business Day Convention auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag verschoben, es sei denn der Zinstermin würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall wird der Zinstermin auf den unmittelbar vorausgehenden Bankar- beitstag verschoben; oder - Floating Rate Business Day Convention auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag ver- schoben, es sei denn, der Zinstermin würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall wird (i) der Zinstermin auf den unmittelbar vorausgehenden Bank- arbeitstag vorgezogen und wird (ii) jeder nachfolgende Zinstermin auf den letzten Bank- arbeitstag des Monats verschoben, in den der Zinstermin ohne die Anpassung gefallen wäre; oder - Preceding Business Day Convention auf den unmittelbar vorausgehenden Bankarbeits- tag vorgezogen. Zur Definition „Bankarbeitstag“ siehe oben Punkt „Zinstermin“ unter „Bankarbeitstag-Definition für Zinszahlungen“.

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Samples: www.bks.at, upgrade.bks.at

Zinsperioden. Zinsperioden sind jene Teilperioden des Gesamtzinsenlaufes, für die jeweils Zinsen berechnet und bezahlt werden. Als Zinsperiode wird jener Zeitraum bezeichnet, der zwischen einem Zins- termin Zinstermin (einschließlich) und dem jeweils folgenden Zinstermin (ausschließlich) liegt. Die erste Zinsperiode beginnt mit dem Verzinsungsbeginn des Gesamt-Zinsenlaufes; die letzte Zinsperi- ode Zinsperiode endet mit dem Verzinsungsende des Gesamt-Zinsenlaufes. Die Zinszahlung(en) kann/können wie folgt erfolgen: - ganzjährige; periodisch oder - halbjährige; aperiodisch oder - vierteljährige; einmalig. Die Zinszahlungen können periodisch erfolgen, wobei marktüblich sind: - ganzjährige oder - halbjährige oder - vierteljährige oder - monatliche Zinsperioden; oder - sonstige Regelung. Im Konditionenblatt kann hierbei festgelegt werden, dass die erste Zinsperiode kürzer oder län- ger länger als die anderen Zinsperioden ist („erster kurzer oder erster langer Kupon“) bzw., dass die letzte Zinsperiode kürzer oder länger als die anderen Zinsperioden ist („letzter kurzer oder letzter langer Kupon“). Fällt ein Zinstermin auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, bleibt – sofern im Konditionenblatt nichts anderes geregelt ist – der betreffende Zinstermin unverändert („unadjusted“). Im Konditionenblatt der jeweiligen Emission kann auch festgelegt werden, dass sich der betref- fende betreffende Zinstermin verschiebt, wobei die genauen Modalitäten der Verschiebung („adjusted“) im Konditionenblatt anzuführen sind. Die Nichtdividendenwerteinhaber haben keinen Anspruch auf zusätzliche Zinsen oder sonstige Beträge aufgrund der verschobenen Zahlung. Folgende Ver- einbarungen Vereinbarungen sind möglich: Fällt ein Zinstermin auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, dann wird der Zinstermin bei Anwendung der: - Following Business Day Convention auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag verscho- benverschoben; oder - Modified Following Business Day Convention auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag verschoben, es sei denn der Zinstermin würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall wird der Zinstermin auf den unmittelbar vorausgehenden Bankar- beitstag Bankarbeitstag verschoben; oder - Floating Rate Business Day Convention auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag ver- schobenverschoben, es sei denn, der Zinstermin würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall wird (i) der Zinstermin auf den unmittelbar vorausgehenden Bank- arbeitstag Bankarbeitstag vorgezogen und wird (ii) jeder nachfolgende Zinstermin auf den letzten Bank- arbeitstag Bankarbeitstag des Monats verschoben, in den der Zinstermin ohne die Anpassung gefallen wäre; oder - Preceding Business Day Convention auf den unmittelbar vorausgehenden Bankarbeits- tag Bankarbeitstag vorgezogen. Zur Definition „Bankarbeitstag“ siehe oben Punkt „Zinstermin“ unter „Bankarbeitstag-Definition für Zinszahlungen“.

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Samples: btv.at

Zinsperioden. Im Falle der Verzinsung, die nicht mit dem Referenzzinssatz verbunden ist, dauern die Zinsperioden sind jene Teilperioden bis zum letzten Tag des Gesamtzinsenlaufesjeweiligen Kalendermonats. Im Falle von Verträgen, die mit dem Referenzzinssatz verbunden sind, werden die einzelnen Zinsperioden dem Zeitraum der verwendeten Zinsperiode angepasst. (Im Falle einer fixen Laufzeit mit Ausnahme der ersten Zinsperiode.) Die Zinsperioden werden voneinander durch die Zinswendetage getrennt, die mit der im Vertag festgestellten Häufigkeit vorkommen. Wenn der Zinswendetag in Bezug auf die Währung des Kredites oder eine der Zinsperioden nicht auf einen Bankarbeitstag fällt, gilt der nächste Bankarbeitstag für die jeweils Zinsen berechnet und bezahlt werden. Als Zinsperiode wird jener Zeitraum bezeichnetden Zinswendetag, ausgenommen, wenn der nächste Bankarbeitstag im nächsten Kalendermonat ist, in diesem Fall gilt für den Zinswendetag der letzte Bankarbeitstag vor dem Tag, der zwischen einem Zins- termin (einschließlich) und dem jeweils folgenden Zinstermin (ausschließlich) liegt. nicht Bankarbeitstag ist.. Die erste Zinsperiode der einzelnen Abrufe, die bis zum bestimmten Verfall gewährt wurden, beginnt mit am Tag des bestimmten Abrufes und dauert bis zum ersten Zinswendetag nach dem Verzinsungsbeginn Tag des Gesamt-Zinsenlaufes; die letzte Zinsperi- ode endet mit Abrufes. Nach der ersten Zinsperiode folgen ganzzahlige vollen Zinsperioden bis zum Ende des Kreditvertrages einander. Für den ersten Tag der weiteren Zinsperioden nach der ersten Zinsperiode gilt der Zinswendetag vor der bestimmten Zinsperiode, für letzten Tag gilt der Kalendertag des aufgrund des Zeitraumes der ausgewählten Zinsperiode festgestellten Fälligkeitsmonats, der dem Verzinsungsende letzten Tag des Gesamt-ZinsenlaufesKreditvertrages gleich ist. Die Zinszahlung(en) kann/können wie folgt erfolgen: - ganzjährige; - halbjährige; - vierteljährige; - monatliche Zinsperioden; oder - sonstige Regelung. Im Konditionenblatt kann hierbei festgelegt werden, dass Wäre die erste Zinsperiode kürzer oder län- ger als die anderen Zinsperioden ist („erster kurzer oder erster langer Kupon“) bzw.ausgewählte Referenzzinssatz-Periode, dass die letzte Zinsperiode kürzer oder länger als die anderen Zinsperioden ist („letzter kurzer oder letzter langer Kupon“). Fällt ein Zinstermin auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, bleibt – sofern im Konditionenblatt nichts anderes geregelt ist – der betreffende Zinstermin unverändert („unadjusted“)gilt das für eine gebrochene Zinsperiode. Im Konditionenblatt Falle der jeweiligen Emission kann auch festgelegt werden, dass sich gebrochenen Zinsperiode wird von der betref- fende Zinstermin verschiebt, wobei die genauen Modalitäten Bank anstelle des oben festgestellen Referenzzinssatzes der Verschiebung aufgrund der Interpolation („adjusted“mit der Anzahl der Tage gewichteter Mittelwert) im Konditionenblatt anzuführen sindberechnete Referenzzinssatz verwendet. Die Nichtdividendenwerteinhaber haben keinen Anspruch Erfassung des Referenzzinsatzes in Bezug auf zusätzliche Zinsen oder sonstige Beträge aufgrund die erste Zinsperiode erfolgt am zweiten Bankarbeitstag vor dem Tag der verschobenen Zahlung. Folgende Ver- einbarungen sind möglich: Fällt ein Zinstermin auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag istInanspruchnahme des Kredits, dann wird erfolgt die Erfassung des Referenzzinsatzes in Bezug auf die Zinsperioden am zweiten Bankarbeitstag vor dem Zinswendetrag. Erfolgt die Gewährung des Kredites aufgrund einer Vereinbarung der Zinstermin bei Anwendung der: - Following Business Day Convention Parteien am Tag des Abrufes, ist die Bank berechtigt, unter den am Tag der Gewährung des Kredites, am vorigen, am zweiten vorigen Bankarbeitstag vor der Gewährung des Kredites gültigen Referenzzinssätzen gemäß den aktuellen Marktverhältnissen den Referenzzinssatz in Bezug auf die erste Zinsperiode festzustellen. Wäre der Kunde berechtigt, den nächstfolgenden Bankarbeitstag verscho- ben; oder - Modified Following Business Day Convention auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag verschobenKredit in mehreren Teilen in Anspruch zu nehmen, es sei denn verwaltet die Bank die Einzelabrufe bis zum Ende des Inanspruchnahmezeitraumes als separate Kredite, derer Fälligkeit der Zinstermin würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall wird Zinszahlung miteinander übereinstimmen. Am Ende des Inanspruchnahmezeitraumes werden von der Zinstermin auf den unmittelbar vorausgehenden Bankar- beitstag verschoben; oder - Floating Rate Business Day Convention auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag ver- schoben, es sei denn, der Zinstermin würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall wird (i) der Zinstermin auf den unmittelbar vorausgehenden Bank- arbeitstag vorgezogen Bank die einzelnen Kreditabrufe zusammengezogen und wird (ii) jeder nachfolgende Zinstermin auf den letzten Bank- arbeitstag als ein Kredit bis zum Ende des Monats verschoben, in den der Zinstermin ohne die Anpassung gefallen wäre; oder - Preceding Business Day Convention auf den unmittelbar vorausgehenden Bankarbeits- tag vorgezogen. Zur Definition „Bankarbeitstag“ siehe oben Punkt „Zinstermin“ unter „Bankarbeitstag-Definition für Zinszahlungen“Kreditvertrages verwaltet.

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Samples: www.commerzbank.hu