Common use of Zu § 11a Clause in Contracts

Zu § 11a. Der VEÖ und die GPA stimmen überein, dass in jenen EVU, die der Kollektivvertragsempfehlung betreffend Dienstjubiläum bisher gefolgt sind oder in denen auf Grund der Empfehlung für die Arbeitnehmer günsti- gere Regelungen bestanden haben, durch die Über- nahme in den normativen Teil keine materielle Ände- rung eintritt.

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Zu § 11a. Der VEÖ und die GPA stimmen überein, dass in jenen EVU, die der Kollektivvertragsempfehlung betreffend Dienstjubiläum bisher gefolgt sind oder in denen auf Grund der Empfehlung für die Arbeitnehmer günsti- gere günstige- re Regelungen bestanden haben, durch die Über- nahme Übernah- me in den normativen Teil keine materielle Ände- rung Änderung eintritt.

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