Zugang und Türen Musterklauseln

Zugang und Türen. An Türen der MS-Anlagen- und Transformatorräume sind Warnschilder D-W008 (Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung) mit Zusatzschildern D-S002 ("Hochspannung, Lebensgefahr") nach DIN 4844-2 anzubringen. Der Zugang zum NS-Raum ist mit Xxxxxxxxxx X-X000 zu kenn- zeichnen. Fluchtwege und Bediengänge nach VDE 0101 sind generell zu gewährleisten. Für den Einsatz von Notstromaggregaten bzw. Mess- und Prüftechnik ist eine LKW-Zufahrt bis vor die Einbaustation notwendig. Der Weg vom LKW-Standort bis zum Schaltanlagenraum darf eine Strecke von 40 m nicht überschreiten. Bei Unterflurstationen kann für die provisorische Verlegung der Leitungen auch der Einbringschacht genutzt werden. NS-Raum 1,2 2,1 MS-Raum 1,2 2,1 (2,5) a Transfomatorraum 1,2 (2,0) b 2,1 a bei Einsatz von Leistungsschalterfeldern b für Transformator in Querfahrt Für Transformatoren > 630 kVA oder älterer Bauart sind deren Abmessungen zu berücksichtigen.
Zugang und Türen. Sämtliche Türen, die mit dem Zugang zu der Kundenanlage verbunden sind, müssen mit einer Doppelschließung ausgestattet sein. Hier stellt die MIT.N einen passenden Schließzylinder für jede Tür zur Verfügung. Sollten diese Schließzylinder nicht in die Türen der Kundenanlage passen, muss mit der MIT.N eine gleichwertige Lösung vereinbart werden; z.B. ein Schließfach im Außenbereich. Die Türen zu den elektrischen Betriebsräumen müssen nach außen aufschlagen (>90°) und der MIT.N zu jeder Zeit zugänglich sein.
Zugang und Türen. Nicht befugte Personen im Sinne der DGUV Vorschrift 3 dürfen die elektrotechnische Betriebsstätte nur unter Aufsicht von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen betreten. Nach Möglichkeit und soweit die örtlichen Verhältnisse dies erlauben, ist die Übergabestation direkt an der Grenze zum öffentlichen Bereich zu plazieren und sollte von dort aus begehbar sein, um die ständige ungehinderte Zugänglichkeit für Personal der N.MD zu erleichtern. Diese Zugänglichkeit bezieht sich auf die MS-Schaltanlage, die Verrechnungsmessung sowie die ggf. genutzten Nebenanlagen (Stationsleittechnik, Gleichspannungsanlage), welche jeweils einzeln oder gemeinsam über eine einzige Tür zugänglich sein sollten. Die unbeschränkte Zugänglichkeit der Station aus dem öffentlichen Raum muss für Personal der N.MD jederzeit, auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten, gewährleistet sein. Die Mitarbeiter der N.MD müssen sich auf Verlangen ausweisen können. Ist diese Zugänglichkeit aus dem öffentlichen Raum nicht gewährleistet, ist eine gesonderte Zugangsvereinbarung schriftlich abzuschließen, welche folgende Angaben enthalten muss: - der Personenkreis, welcher Zugang zur Anlage hat - die zu schließenden Türen bzw. Tore - das angewendete Schließsystem - ein endgültiger Lageplan des Grundstücks, einschließlich vorhandener und geplanter Bebauung, mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation sowie der Zuwegung für Mitarbeiter der N.MD. Die Zugangs- und Transportwege dürfen nur in Abstimmung mit N.MD geändert werden. Der Teil der Übergabestation, welcher den Schaltbefehlsbereich der N.MD umfasst oder sich im Besitz der N.MD befindet, und ggf. die Tore, die für den Zugang aus dem öffentlichen Bereich zu schließen sind, sind mit einem Doppelschließsystem für N.MD-HS-Schlüssel auszurüsten. Bei der Verwendung von 2-Zylinder-Schlössern (Doppelschließsystem) sind die eigenen Schlüssel durch den Kunden so zu verwahren, dass sie unbefugten Personen nicht zugänglich sind. Sofern nicht sämtliche zum Zugang erforderlichen Tore / Türen mit einem Doppelschließ- system ausgerüstet sind, ist das angewendete Schließsystem als Anlage genauer zu beschreiben. Bei Verwendung eines Schlüsseltresors ist dessen Anbringungsort im Lageplan der Anlage einzutragen. Der Kunde darf in diesem Fall die Schließzylinder der Türen, die für einen Zugang erforderlich sind, nicht eigenmächtig und ohne vorherige Information der N.MD ändern. Bei einem Wechsel ist N.MD zeitgleich ein Schlüsselsatz zur Verfü...
Zugang und Türen. Die Türen sind nach der Art des Betriebsraumes zu beschriften. Der Stationsname ist außen leicht ablesbar an- zuordnen. Sämtliche Türen im Verlauf des Stationszuganges sind mit Schlössern für zwei Schließzylinder aus- zurüsten. Für die Instandsetzung der EWN-eigenen Schaltanlagenteile (z. B. Ersatzmontage/Demontage) sind die entsprechenden baulichen Voraussetzungen gemäß Abstimmungsgespräch zu berücksichtigen und zu schaffen.
Zugang und Türen. Die enm stellt Schließzylinder mit ihrer Schließung zur Verfügung. Es sind Schließzylinder mit einer Schließseite (Halbzylinder) nach DIN 18252 und mit einer Baulänge von 31,5 mm zu verwenden. Für schnelle Reaktionen im Fall von Versorgungsstörungen ist es erforderlich, dass der Zugang zum Mittelspannungsschaltraum unmittelbar von außen erfolgt.
Zugang und Türen. Um wesernetz jederzeit den Zutritt zur Übergabestation zu ermöglichen, sind sämtliche Türen im Verlauf des Stations- zuganges mit Schlössern für jeweils zwei Schließzylinder auszustatten. Ist das nicht möglich, müssen gleichwertige Lösungen mit wesernetz in der Planungsphase in Textform vereinbart werden. Die Standardabmessung der Zylinder beträgt: 31 mm bzw. 31/31 mm. wesernetz stellt entspre- chende Zylinder bei. Schleusentüren müssen mit einem so genannten „Antipa- nikschloss“ ausgestattet werden. Vor den Stationstüren ist ein Bereich von mindestens 2 x 2 m stets freizuhalten. Eine geeignete Kennzeichnung bzw. Absperrung ist aus Sicher- heitsgründen notwendig und vorzusehen. Auch beim Strom- ausfall muss dieser Zugang bzw. diese Fluchtmöglichkeit gegeben sein.
Zugang und Türen. Der jederzeitige und ungehinderte Zugang der Station ist insbesondere bei Einbaustationen von der Gebäudeaußenseite und ebenerdig zu realisieren. Sämtliche Türen im Verlauf des Stationszuganges sind mit Schlössern für zwei Schließzylinder auszurüsten. Die NB-Schließanlagen werden mit Profilhalbzylindern nach DIN 18252 mit einer Grundlänge A von 31 mm (Mitte Bohrung Stulpschraube bis Schlüsseleinführung) und einer Schließbartumstellung 8x45° bestückt. Bei begehbaren Trafostationen sind die Türen mit einem Panikverschluss auszustatten. Die Türen müssen mit einem Winkel von mindestens 90° nach außen aufschlagen und mit einem Türfeststeller ausgerüstet sein.
Zugang und Türen. Sämtliche Türen im Verlauf des Stationszuganges sind mit Schlössern für zwei Schließzylin- der auszurüsten. Die STEW-Schließanlagen werden mit Profilhalbzylindern nach DIN 18252 mit einer Grundlänge A von 32 mm (Mitte Bohrung Stulpschraube bis Schlüsseleinführung) und einer Schließbartumstellung bestückt. Keine Ergänzungen Keine Ergänzungen

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.