Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Musterklauseln

Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Wir werden immer versuchen, fair und angemessen zu handeln. Wenn Sie mit dem Service, den Sie erhalten haben, nicht zufrieden sind, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir unser Bestes tun können, um das Problem zu lösen. Wir werden alles tun, um sicherzustellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird. Sie können uns auf eine der folgenden Arten kontaktieren: Kunden-Helpline: + 49 0800 033 12 04 E-Mail: xxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihren Namen, die IMEI-/Seriennummer des versicherten Gerätes und die Nummer des Versicherungsscheins an, damit wir uns besser um Ihr Problem kümmern können. Wir (Assurant Europe Insurance N.V.) sind Mitglied des Versicherungsombudsmann e. V. und haben uns dadurch bereit erklärt, am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren des Versicherungsombudsmann e. V. teilzunehmen. Sie können die Schlichtungsstelle wie folgt erreichen: Versicherungsombudsmann e. X. Xxxx: Xxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxx Anschrift: Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx Telefon: +00 000 000000 00 oder kostenfrei (aus dem deutschen Telefonnetz) unter 0800 3696000 Telefax: +00 000 000000 00 oder kostenfrei (aus dem deutschen Telefonnetz) unter 0800 3699000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Zugang zum Streitbeilegungsverfahren ist möglich für Verbraucher. Der Ombudsmann kann aber auch Beschwerden von anderen Personen behandeln, wenn sich diese in einer verbraucherähnlichen Lage befinden. Die Durchführung des Verfahrens wird abgelehnt, wenn Sie den Anspruch noch nicht bei uns geltend gemacht haben. Weitere Informationen finden Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx finden. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von der Durchführung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens unberührt.
Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Landesbank Berlin AG besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist in Textform an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz), die §§ 675c bis 676c des BGB oder Artikel 248 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxx
Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz, die §§675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx, eingelegt werden. Preis- und Leistungsverzeichnis für die VISA Business Card der Berliner Sparkasse (Stand 01.08.2012) 401.886 08/2014 Hinweis: Diese Bedingungen gelten für die Geschäftsverbindung des Kunden mit der Berliner Sparkasse, Niederlassung der Landesbank Berlin AG - nachstehend einheitlich mit "Sparkasse" bezeichnet. Jahreskartenpreis Hauptkarten (mit/ohne Foto) VISA Business Card mit/ohne Rahmenvertrag (ohne Versicherung) 37,50 EUR VISA Business Card mit Rahmenvertrag 47,50 EUR VISA Business Card ohne Rahmenvertrag 47,50 EUR Umsatzabhängiger Jahreskartenpreis ab 7.500 EUR p. a. Umsatz / Karte Erstattung des Jahrespreises Aufdruck des Firmenlogos (nur für die VISA Business Card mit Rahmenvertrag) einmalig 255,65 EUR Bargeldservice Bargeldservice pro Tag 1 1.000,00 EUR Bargeldauszahlungen pro Tag 1 (am Schalter, am Geldautomaten, Notfall-Bargeld) vollständig aus Guthaben - im Inland 2,50 EUR - im Ausland kostenlos aus Verfügungsrahmen 2% mindestens 2,50 EUR Entgelt für den Auslandseinsatz (gilt nicht für Umsätze in Euro) weltweiter Verzicht

Related to Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Beschwerdeverfahren Der Versicherer ist Mitglied im Verein Versicherungsom- budsmann e.V. An den Versicherungsombudsmann können Sie Beschwer- den richten. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei. Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 01804 - 224424, Fax: 01804 - 224425 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx

  • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.