Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Musterklauseln

Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Landesbank Berlin AG besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist in Textform an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz), die §§ 675c bis 676c des BGB oder Artikel 248 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxx
Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Wir werden immer versuchen, fair und angemessen zu handeln. Wenn Sie mit dem Service, den Sie erhalten haben, nicht zufrieden sind, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir unser Bestes tun können, um das Problem zu lösen. Wir werden alles tun, um sicherzustellen, dass Ihre Anfrage schnell bearbeitet wird. Sie können uns auf eine der folgenden Arten kontaktieren: Kunden-Helpline: + 49 0800 033 12 04 E-Mail: xxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihren Namen, die IMEI-/Seriennummer des versicherten Gerätes und die Nummer des Versicherungsscheins an, damit wir uns besser um Ihr Problem kümmern können. Wir (Assurant Europe Insurance N.V.) sind Mitglied des Versicherungsombudsmann e. V. und haben uns dadurch bereit erklärt, am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren des Versicherungsombudsmann e. V. teilzunehmen. Sie können die Schlichtungsstelle wie folgt erreichen: Versicherungsombudsmann e. X. Xxxx: Xxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxx Anschrift: Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx Telefon: +00 000 000000 00 oder kostenfrei (aus dem deutschen Telefonnetz) unter 0800 3696000 Telefax: +00 000 000000 00 oder kostenfrei (aus dem deutschen Telefonnetz) unter 0800 3699000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Zugang zum Streitbeilegungsverfahren ist möglich für Verbraucher. Der Ombudsmann kann aber auch Beschwerden von anderen Personen behandeln, wenn sich diese in einer verbraucherähnlichen Lage befinden. Die Durchführung des Verfahrens wird abgelehnt, wenn Sie den Anspruch noch nicht bei uns geltend gemacht haben. Weitere Informationen finden Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx finden. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von der Durchführung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens unberührt.
Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx. Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz, die §§675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx, eingelegt werden. Preis- und Leistungsverzeichnis für die VISA Business Card der Berliner Sparkasse (Stand 01.08.2012) 401.886 08/2014 Hinweis: Diese Bedingungen gelten für die Geschäftsverbindung des Kunden mit der Berliner Sparkasse, Niederlassung der Landesbank Berlin AG - nachstehend einheitlich mit "Sparkasse" bezeichnet. Jahreskartenpreis Hauptkarten (mit/ohne Foto) VISA Business Card mit/ohne Rahmenvertrag (ohne Versicherung) 37,50 EUR VISA Business Card mit Rahmenvertrag 47,50 EUR VISA Business Card ohne Rahmenvertrag 47,50 EUR Umsatzabhängiger Jahreskartenpreis ab 7.500 EUR p. a. Umsatz / Karte Erstattung des Jahrespreises Aufdruck des Firmenlogos (nur für die VISA Business Card mit Rahmenvertrag) einmalig 255,65 EUR Bargeldservice Bargeldservice pro Tag 1 1.000,00 EUR Bargeldauszahlungen pro Tag 1 (am Schalter, am Geldautomaten, Notfall-Bargeld) vollständig aus Guthaben - im Inland 2,50 EUR - im Ausland kostenlos aus Verfügungsrahmen 2% mindestens 2,50 EUR Entgelt für den Auslandseinsatz (gilt nicht für Umsätze in Euro) weltweiter Verzicht

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.