Kreditvereinbarung Musterklauseln

Kreditvereinbarung. Soweit in Sonderbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes:
Kreditvereinbarung. 6 Krediteinräumung 1. Für die in der Abrechnung ausgewiesenen Kartenumsätze räumen wir Ihnen nach Maßgabe der nachstehenden Erläuterungen und maximal bis zum vereinbarten Verfügungsrahmen einen Kredit ein. Sie können bestimmen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Sie den Kredit in Anspruch nehmen und welchen Betrag Sie monatlich zurückzahlen (Gesamtausgleich oder Teilzahlung). 2. Die Inanspruchnahme des Kredits erfolgt dadurch, dass Sie die Kreditkarte für Einkäufe, Barabhebungen und/oder Auszahlungen einsetzen und wir Ihre mittels der Kreditkarte begründeten Verpflichtungen gegenüber Dritten erfüllen. 3. Der Kredit wird unbefristet gewährt und kann von Ihnen nach (Teil-)Rückzahlung erneut in Anspruch genommen werden (revolvierender Kredit), jedoch insgesamt maximal bis zum vereinbarten Verfügungsrahmen. 4. Sie sind zur Rückzahlung des Gesamtdarlehensbetrags verpflichtet. Der Gesamtdarlehensbetrag ist die Summe aus dem Kredit (Nettodarlehensbetrag) und den aufgelaufenen Zinsen und Gebühren. Der Nettodarlehensbetrag ist der Höchstbetrag, den Sie nach diesem Vertrag als Kredit in TF Bank AB xxx.xxxxxx.xx xxxxxxx@xxxxxx.xx TF Bank AB 556158-1041 Anspruch nehmen können (Verfügungsrahmen). 1. Für den Einsatz der Kreditkarte gilt eine Betragsobergrenze (Verfügungsrahmen), die wir Ihnen spätestens mit der Freischaltung der Kreditkarte mitteilen. 2. Die Überschreitung des Verfügungsrahmens ist unzulässig. Soweit Sie den Verfügungsrahmen dennoch überschreiten, bleiben wir berechtigt, den Ausgleich der Forderungen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen (Kartenumsätze, Zinsen, Kosten), zu verlangen. Zudem sind Sie verpflichtet, den Überschreitungsbetrag unverzüglich in voller Höhe an uns zurückzuzahlen. Das heißt, Sie müssen spätestens zur Fälligkeit der monatlichen Abrechnung ggf. über den Verfügungsrahmen hinaus aufgelaufene Zinsen und Gebühren sowie etwaige Überziehungen des Verfügungsrahmens zurückzahlen. Die Rückzahlung der den Verfügungsrahmen überschreitenden Kartenumsätze führt nicht zur Erhöhung des eingeräumten Verfügungsrahmens. 3. Wir sind berechtigt, den Verfügungsrahmen nach billigem Ermessen, insbesondere bei Bonitätsverschlechterung, einseitig zu reduzieren. Wir werden Ihnen dies vorab ankündigen. 4. Wir sind berechtigt, Ihnen die Inanspruchnahme des Verfügungsrahmens zu verweigern und weitere Verfügungen mit der Kreditkarte abzulehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Beabsichtigen wir, von diesem Recht Gebrauch zu machen, teilen...
Kreditvereinbarung. X. Xxxxxxxxxxxx: Kreditnehmer ist der Hauptkarteninhaber der Xxxxxx.xx VISA Karte, der seine monatlichen Kartenumsätze nicht vollständig ausgleicht, sondern in monatlichen Raten zurückzahlt (Teilzahlung).

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  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Gesamte Vereinbarung 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass dieser Rahmenvertrag und die durch schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Angaben bzw. Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die dem Internet oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Rahmenvertrag für Produkte und/oder Service Offerings, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und dass alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Service Offerings ersetzt. 9.2 Es wird ausdrücklich vereinbart dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und jeglicher Oracle Aufträge vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Procurement Internet Portal, solche Bestimmungen die in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Portal haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Service Offerings. Sollten der/die Anhang/Anhänge und die Allgemeingültigen Bestimmungen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, ist/sind der/die Anhang/Anhänge massgeblich. Sollten der Auftrag und dieser Rahmenvertrag widersprüchliche Bestimmungen haben, ist der Auftrag massgeblich. Änderungen zu diesem Rahmenvertrag und den dazugehörigen Aufträgen sind ausgeschlossen, ausser die Änderung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis entweder schriftlich oder online im Oracle Store durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Ihnen und Oracle. Jegliche Mitteilung nach diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.