Common use of Zugangsrechte Clause in Contracts

Zugangsrechte. Zusätzlich zu Artikel II.29-30 sorgt der Empfänger dafür, dass der Forscher ein Recht auf unentgeltlichen Zugang zu bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten hat, wenn diese bestehenden und neuen Kenntnisse und Schutzrechte für seine Forschungsausbildungstätigkeiten im Rahmen des Projekts notwendig sind.

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Samples: ec.europa.eu, ec.europa.eu

Zugangsrechte. Zusätzlich zu Artikel II.29-30 den Artikeln II.30 – II.33 sorgt der Empfänger dafür, dass der Forscher ein Recht auf unentgeltlichen Zugang zu bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten hat, wenn diese bestehenden und neuen Kenntnisse und Schutzrechte für seine Forschungsausbildungstätigkeiten im Rahmen des Projekts Erstausbildungstätigkeiten notwendig sind.

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Samples: ec.europa.eu

Zugangsrechte. Zusätzlich zu Artikel II.29-30 den Artikeln II.29 – II.30 sorgt der Empfänger dafür, dass der Forscher ein Recht auf unentgeltlichen Zugang zu bestehenden und neuen Kenntnissen und Schutzrechten hat, wenn diese bestehenden und neuen Kenntnisse und Schutzrechte für seine Forschungsausbildungstätigkeiten im Rahmen des Projekts Erstausbildungstätigkeiten notwendig sind.

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Samples: ec.europa.eu