Besondere Bedingungen für Cloud-Services Musterklauseln

Besondere Bedingungen für Cloud-Services. 26 Leistungsgegenstand und Vergütung 26.1. Sofern die Parteien eine Vereinbarung über die Erbringung von Cloud-Services getroffen haben, richtet sich der von Asseco zu erbringende Leistungsumfang und die von dem Kunden an Asseco zu zahlende Vergütung nach dem jeweiligen Cloud-Service Angebot sowie den jeweiligen Anlagen zur Bestellung (Verfügbarkeit – Service Level Agreement, Leistungs- und Produktbeschreibung des Cloud-Services, Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag). 26.2. Die Leistungen von Asseco bei der Erbringung der Cloud-Services beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von Asseco betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datennetzwerks und dem IT-System des Kunden. Asseco übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg der Erreichbarkeit aus dem Internet, da Asseco eine Einflussnahme auf den weltweiten Datenverkehr außerhalb des eigenen Datennetzwerks nicht möglich ist. 27.1. Die Vergütung nebst Umsatzsteuer ist monatlich im Voraus jeweils am 1. Werktag des Monats mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. 27.2. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von Asseco erbrachten Leistungen innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung zumindest in Textform zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als von dem Kunden genehmigt. 28.1. Asseco räumt dem Kunden bei der Erbringung von Cloud-Services ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Laufzeit der jeweiligen Cloud-Service Bestellung beschränktes Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Standardsoftware sowie der Anwenderdokumentation ein. Einzelheiten werden durch die jeweilige Cloud-Service Bestellung bestimmt (z.B. Named User Modell). 28.2. Bei einer Mehrnutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Asseco (insbesondere beim gleichzeitigen Einsatz einer größeren Zahl von Nutzern als vereinbart) ist Asseco berechtigt, den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag gemäß des Angebots von Asseco bzw. des Lizenzgebers betroffener Fremdsoftware in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht einen wesentlich niedrigeren Schaden von Asseco bzw. des Lizenzgebers betroffener Fremdsoftware nachweist. Weitergehende und außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 28.3. Der Kunde wird gewährleisten, dass ggf. ein abgespaltenes oder übernehmendes Unternehmen die vereinbarten Nutzungsbedingungen einhalten wird. Der Kunde wird der Vertragspartner von Asseco bleiben, sofern nic...
Besondere Bedingungen für Cloud-Services. 4.1 Der Kunde, welcher über HEXACOM sog. Cloud-Service-Produkte (cloud-basierte IT-Service-Lösungen) bzw. sog. Product Subscriptions (laufzeitbeschränkte, lizenzbasierte Nutzungsrechte) für solche Produkte erwirbt, erklärt sich damit einverstanden, die jeweils für das Produkt geltenden besonderen Nutzungsbedingungen, Lizenzbestimmungen und Nutzungsbeschränkungen (Special Product Terms) zu lesen und zu akzeptieren. Im Falle einer Verletzung dieser Pflicht haftet der Kunde ggüb. HEXACOM für dadurch entstehende Schäden. 4.2 Der Kunde haftet ebenso für Schadensersatzansprüche von Anbietern der Produkte, welche diese, aufgrund einer Nichtbeachtung von Punkt 4.1 durch den Kunden, ggüb. HEXACOM geltend machen. 4.3 Der Kunde haftet ggüb. der HEXACOM ebenfalls bei Lizenzüberschreitungen (Produktnutzung über das lizensierte Maß hinaus) und hat den der HEXACOM dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. 4.4 Sofern für Product Subscriptions keine Mindestlaufzeiten abgeschlossen wurden, kann die HEXACOM die Nutzungsrechte ggüb. dem Kunden schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen. Der Kunde kann im Falle des Nichtvorliegens einer Mindestlaufzeit mit gleicher Frist kündigen. Unberührt bleibt eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. 4.5 Der Kunde informiert HEXACOM unverzüglich, sobald er Kenntnis von der Verletzung oder drohenden Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes (sämtliche geistigen Eigentumsrechte) des Produktanbieters (z.B. Microsoft) oder des Cloudbetreibers erhält. Der Kunde überlässt dem jeweiligen Produktanbieter die freie Entscheidung zur Verfolgung der Verletzung bzw. drohenden Verletzung und räumt dem Produktanbieter die vollständige Kontrolle über alle Verfahren in Bezug auf das gewerbliche Schutzrecht ein. 4.6 Sofern durch den Produktanbieter mittels der Produkte für den Kunden personenbezogene Daten genutzt oder verarbeitet werden, gilt der Kunde als die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle. Der Produktanbieter fungiert als Auftragsverarbeiter.
Besondere Bedingungen für Cloud-Services. 6.1 Anwendungsbereich‌ 6.1.1 Für die Bereitstellung von IT-Infrastruktur wie beispielsweise Speicherplatz, Rechenleistung oder Anwendungssoftware über das Internet („Cloud Services“) durch den AN für den AG gelten die folgenden Bedingungen. 6.1.2 Verpflichtet sich der AN gegenüber dem AG zur Herstellung einer bestimmten Cloud Service Lösung, sind insoweit ergänzend die Besonderen Bedingungen für Individualsoftware sinngemäß anzuwenden.‌
Besondere Bedingungen für Cloud-Services. 26 Leistungsgegenstand 26.1. Sofern die Parteien eine Vereinbarung über die Erbringung von Cloud-Services getroffen haben, richtet sich der von Asseco zu erbringende Leistungsumfang und die von dem Kunden an Asseco zu zahlende Vergütung nach der jeweiligen Cloud-Service Bestellung sowie den jeweiligen Anlagen zur Bestellung (Verfügbarkeit – Service Level Agreement, Leistungs- und Produktbeschreibung des Cloud-Services, Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag). 26.2. Die Leistungen von Asseco bei der Erbringung der Cloud-Services beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von Asseco betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datennetzwerks und dem IT-System des Kunden. Asseco übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg der Erreichbarkeit aus dem Internet, da Asseco eine Einflussnahme auf den weltweiten Datenverkehr außerhalb des eigenen Datennetzwerks nicht möglich ist. 27.1 Die Vergütung nebst Mehrwertsteuer ist monatlich im Voraus jeweils am 1. Werktag des Monats mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. 27.2 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von Asseco erbrachten Leistungen innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung zumindest in Textform zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als von dem Kunden genehmigt. 27.3 Zeigt sich nach Vertragsschluss, dass die Vertragserfüllung für Asseco mit einem höheren Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist, als bei der Kalkulation der Vergütung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses berechtigterweise erwartet, so ist Asseco berechtigt, eine entsprechende angemessene Anpassung der Vergütung an den tatsächlichen Zeit- und Kostenaufwand zu verlangen. Die Anpassung kann mit einer schriftlichen Ankündigung von 2 Monaten zu Beginn eines Vertragsjahres (Ablauf von 12 vollen Monaten ab Geltung dieses Vertrags), frühestens jedoch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlangt werden. Anderweitige vertragliche Preisanpassungsrechte bleiben unberührt. 28.1. Asseco räumt dem Kunden bei der Erbringung von Cloud-Services ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Laufzeit der jeweiligen Cloud-Service Bestellung beschränktes Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Standardsoftware sowie der Anwenderdokumentation ein. Einzelheiten werden durch die jeweilige Cloud-Service Bestellung bestimmt (z.B. Named User Modell).
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  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Sonderbedingungen In Ergänzung zu den folgenden Sonderbedingungen gelten die Bedingungen für UnionDepots der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen Sonderbedingungen nicht widersprechen.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Allgemeines Umweltrisiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden. Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A2 (besondere Umweltrisiken).

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.