Zuleitung und Auslieferung der Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen bzw. dem imagegestützten Scheckeinzug Musterklauseln

Zuleitung und Auslieferung der Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen bzw. dem imagegestützten Scheckeinzug. Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug bzw. Verrechnungsdatensätze zu den Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug werden den bezogenen Einla- genkreditinstituten oder den Verrechnungsinstituten (aufnehmende Einlagenkreditinstitute) zugeleitet und beleglos per Datenfernübertragung zu den hierfür geltenden Verfahrensregeln ausgeliefert.