Zuordnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Teilfonds und Anteilsklassen Musterklauseln

Zuordnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Teilfonds und Anteilsklassen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds werden den einzelnen Teilfonds und Anteilsklassen gemäß den Bestim- mungen der Satzung, wie nachstehend dargelegt, und der jeweiligen Teilfondsprospekt des Teilfonds zugeordnet.