Common use of Zuordnungsermächtigung Clause in Contracts

Zuordnungsermächtigung. 2.1.Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu-gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsermächtigung. 2.1.Der 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu-gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Zuordnungsermächtigung. 2.1.Der Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Festlegung BK6-07-002 über die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von MaBiS) der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat in der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu-gleich personenidentisch mit dem Lieferanten istjeweils gültigen Fassung.

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Samples: Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsermächtigung. 2.1.Der 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter Drit- ter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 MaBiS) in jeweils je- weils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach elektronischnach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit so- weit der BKV zu-gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Zuordnungsermächtigung. 2.1.Der 1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu-gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Zuordnungsermächtigung. 2.1.Der 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu Dritte rzu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu-gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Zuordnungsermächtigung. 2.1.Der 2.1 Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu-gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Zuordnungsermächtigung. 2.1.Der Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung Zuordnungser- mächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu-gleich zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag