Common use of Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate Clause in Contracts

Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen Kopien des SEPA-Lastschriftmandats (oder der bisherigen Einzugser- mächtigung gemäß Nummer 2.4.2) bzw. des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lastschriftbedingungen

Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen Geschäfts- tagen Kopien der Einzugsermächtigung, des SEPA-Lastschriftmandats (oder der bisherigen Einzugser- mächtigung gemäß Nummer 2.4.2) bzw. beziehungsweise des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats und gegebenenfalls gegeben- enfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen Geschäfts- tagen Kopien der Einzugsermächtigung, des SEPA-Lastschriftmandats (oder der bisherigen Einzugser- mächtigung gemäß Nummer 2.4.2) bzw. beziehungsweise des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats und gegebenenfalls gegebe- nenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen Ge- schäftstagen Kopien des SEPA-Lastschriftmandats (oder der bisherigen Einzugser- mächtigung Einzugsermächtigung gemäß Nummer 2.4.2) bzw. des SEPA-FirmenlastschriftFirmenlast- schrift-Mandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten ein- gereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen Kopien der Einzugsermächtigung, des SEPA-Lastschriftmandats (oder der bisherigen Einzugser- mächtigung gemäß Nummer 2.4.2) bzw. des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Lastschriftinkassovereinbarung

Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen Kopien des SEPA-SEPA- Lastschriftmandats (oder der bisherigen Einzugser- mächtigung Einzugsermächtigung gemäß Nummer 2.4.2) bzw. des SEPASEPA- Firmen-Firmenlastschrift-Mandats Lastschriftmandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Lastschriftinkassovereinbarung

Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen Kopien der Einzugsermächtigung, des SEPA-Lastschriftmandats (oder der bisherigen Einzugser- mächtigung gemäß Nummer 2.4.2) bzw. beziehungsweise des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen Kopien der Einzugsermächtigung, des SEPA-Lastschriftmandats (oder der bisherigen Einzugser- mächtigung gemäß Nummer 2.4.2) bzw. beziehungsweise des SEPA-SEPA- Firmenlastschrift-Mandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen Kopien der Einzugsermächtigung, des SEPA-Lastschriftmandats (oder der bisherigen Einzugser- mächtigung gemäß Nummer 2.4.2) bzw. beziehungsweise des SEPA-FirmenlastschriftFir- menlastschrift-Mandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate. Auf Anforderung hat der Kunde der Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen Kopien des jeweiligen SEPA-Lastschriftmandats (oder der bisherigen Einzugser- mächtigung gemäß Nummer 2.4.2) bzw. des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Lastschriftbedingungen