Common use of Zurverfügungstellung von Verkaufsunterlagen Clause in Contracts

Zurverfügungstellung von Verkaufsunterlagen. Der Vermittler des Kunden, die Verwaltungsgesellschaft oder die ebase haben dem Kunden für das Erstgeschäft und für alle Folge- geschäfte die jeweils gültigen Verkaufsunterlagen (Wesentliche An- legerinformationen/Key Investor Document [KID] und aktueller Ver- kaufsprospekt sowie der aktuelle Halbjahres-/Jahresbericht bei den unter das Kapitalanlagegesetzbuch [KAGB] fallenden Fonds) kos- tenlos rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können diese Verkaufsunterlagen auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx) eingesehen und heruntergeladen werden. Sofern der Kunde durch den zuführenden Vermittler einer Risikoklasse zugewiesen wird bzw. wurde, geschieht dies ausschließlich für eigene Zwecke dieses Vermittlers. Die ebase teilt ihre Kunden selbst nicht in Risikoklassen ein und hat von einer etwaigen Einteilung durch die zuführenden Vermittler keine Kenntnis. Ein Abgleich der Risikoklasse eines Kunden mit einem von ihm erteilten Auftrag findet durch die ebase in keinem Fall statt. Dies gilt auch bei Erteilung des Auftrags über das Internet bzw. per Überweisungsträger oder per Telefax.

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Samples: fondsvermittlung24.de, 4free.de

Zurverfügungstellung von Verkaufsunterlagen. Der Vermittler des Kunden, die Verwaltungsgesellschaft Kapitalanlage-/Investmentgesell- schaft oder die ebase haben dem Kunden für das Erstgeschäft und für alle Folge- geschäfte Folgegeschäfte die jeweils gültigen Verkaufsunterlagen (aktueller Verkaufs- prospekt [vereinfachter Verkaufsprospekt bzw. Wesentliche An- legerinformationenAnle- gerinformationen/Key Investor Document [(KID] und aktueller Ver- kaufsprospekt sowie der aktuelle Halbjahres-/Jahresbericht ) und/oder ausführ- licher Verkaufsprospekt bei den unter das Kapitalanlagegesetzbuch [KAGB] fallenden Investmentgesetz fallen- den Fonds], aktueller Halbjahres-/Jahresbericht) kos- tenlos rechtzeitig kostenlos recht- zeitig zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können diese Verkaufsunterlagen Verkaufsunter- lagen jederzeit auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx) eingesehen und heruntergeladen heruntergela- den werden. Sofern der Kunde durch den zuführenden Vermittler einer Risikoklasse zugewiesen wird bzw. wurde, geschieht dies ausschließlich für eigene Zwecke dieses Vermittlers. Die ebase teilt ihre Kunden selbst nicht in Risikoklassen ein und hat von einer etwaigen Einteilung durch die zuführenden Vermittler keine Kenntnis. Ein Abgleich der Risikoklasse eines Kunden mit einem von ihm erteilten Auftrag findet durch die ebase in keinem Fall statt. Dies gilt auch bei Erteilung des Auftrags über das Internet bzw. per Überweisungsträger oder per Telefax.

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Samples: www.fondsdiscount.de

Zurverfügungstellung von Verkaufsunterlagen. Der Vermittler des Kunden, die Verwaltungsgesellschaft oder die ebase haben Kunden hat dem Kunden für das Erstgeschäft und für alle Folge- geschäfte die „Basisinformationsbroschüre über Vermögensanlagen in Invest- mentfonds“ zur Verfügung gestellt und/oder ausgehändigt. Zudem stellen die jeweilige Verwaltungsgesellschaft und/oder die ebase dem Kunden als zusätzliches Informationsmaterial die jeweils gültigen gül- tigen Verkaufsunterlagen für die im Fondsportfolio enthaltenen Fonds (Wesentliche An- legerinformationenAnlegerinformationen/Key Investor Document [KID] und aktueller Ver- kaufsprospekt Verkaufsprospekt sowie der aktuelle Halbjahres-/Jahresbericht Halb- jahres-/Jahresbericht bei den unter das Kapitalanlagegesetzbuch [KAGB] fallenden Fonds) kos- tenlos rechtzeitig kostenlos zur Verfügung gestelltVerfügung. Zusätzlich können diese Verkaufsunterlagen jederzeit auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx) eingesehen und heruntergeladen werden. Sofern der Kunde durch den zuführenden Vermittler einer Risikoklasse zugewiesen wird bzw. wurde, geschieht dies ausschließlich für eigene Zwecke dieses Vermittlers. Die ebase teilt ihre Kunden selbst nicht in Risikoklassen ein und hat von einer etwaigen Einteilung durch die zuführenden Vermittler keine Kenntnis. Ein Abgleich der Risikoklasse eines Kunden mit einem von ihm erteilten Auftrag findet durch die ebase in keinem Fall statt. Dies gilt auch bei Erteilung des Auftrags über das Internet bzw. per Überweisungsträger oder per Telefax.

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Samples: protura.de

Zurverfügungstellung von Verkaufsunterlagen. Der Vermittler des Kunden, die Verwaltungsgesellschaft oder die ebase haben dem Kunden für das Erstgeschäft und für alle Folge- geschäfte Folgegeschäfte die jeweils gültigen gül- tigen Verkaufsunterlagen (Wesentliche An- legerinformationenAnlegerinformationen/Key Investor In- formation Document [KIDKIID] und aktueller Ver- kaufsprospekt Verkaufsprospekt sowie der aktuelle Halbjahres-/Jahresbericht bei den unter das Kapitalanlagegesetzbuch [KAGB] fallenden Fonds) kos- tenlos kostenlos rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können diese Verkaufsunterlagen auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx) eingesehen ein- gesehen und heruntergeladen werden. Sofern der Kunde durch den zuführenden Vermittler einer Risikoklasse zugewiesen zuge- wiesen wird bzw. wurde, geschieht dies ausschließlich für eigene Zwecke dieses die- ses Vermittlers. Die ebase teilt ihre Kunden selbst nicht in Risikoklassen ein und hat von einer etwaigen Einteilung durch die zuführenden Vermittler keine Kenntnis. Ein Abgleich der Risikoklasse eines Kunden mit einem von ihm erteilten er- teilten Auftrag findet durch die ebase in keinem Fall statt. Dies gilt auch bei Erteilung des Auftrags über das Internet bzw. per Überweisungsträger oder per Telefax.

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Samples: www.fondsclever.de