Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
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Samples: www.lawvision.eu, www.seiaktiv.com, www.pcs-it.at
Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so Der Kunde ist der Kunde auch bei gerechtfertigter Reklamation Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages Nettorechnungsbetrages berechtigt.
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Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so Der Kunde ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
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Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so Der Kunde ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles Teils des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
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Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde Vertragspartner bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
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Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so Der Kunde ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Punkt XVII. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
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Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamtenge- samten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages Brut- torechnungsbetrages berechtigt.
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Samples: www.airfiretech.at
Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation Reklama- tion außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
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Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages Bruttorech- nungsbetrages berechtigt.
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Samples: www.servit.at
Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so Bei gerechtfertigten Reklamationen ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation - außer in den Fällen der Rückabwicklung Ruckabwicklung - nicht zur Zurückhaltung Zurückbehaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
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