Zurückhaltung von Zahlungen und Aufrechnung von Zahlungen. Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Auf- traggeber die Zahlung für die vertraglichen Leistungen zurückhalten, bis der Lieferant seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Besteller kann seine Forderungen gegen den Lieferant von der dem Lieferant wegen der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen zustehenden Vergütung abziehen.
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Zurückhaltung von Zahlungen und Aufrechnung von Zahlungen. Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Auf- traggeber Auftraggeber die Zahlung für die vertraglichen Leistungen zurückhalten, bis der Lieferant seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Besteller kann seine Forderungen gegen den Lieferant von der dem Lieferant wegen der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen zustehenden Vergütung abziehen.
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