Zusammenarbeit und Optionen Musterklauseln

Zusammenarbeit und Optionen. 1 A.1.1. Lizenzgeber und Emittentin 1 A.1.2. Immobilienservice 1 A.3.1. Dauer des Optionsvertrages 2 A.3.2. Options-Verlängerungsgebühr 2 A.3.3. Annahme des Optionsvertrages durch den LG 2 A.3.4. Ausübung der Option 2 A.3.5. Recht auf Umwandlung aller Investitionen in Beteiligung 2 A.3.6. Option zum Erwerb von oder Umtausch in 400 Gewinnanteile 2 A.3.7. Kostenlose Nutzung während der Optionsphase 3 B. Bestellformular für Gebietsschutz-Option 5 X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 6 C.1.1. Lizenzgeber 6 C.1.2. Lizenznehmer 6 C.3.1. Agent 7 C.3.2. Agentur 7 C.3.3. Alleinlizenz 7 C.3.4. Anlage 7 C.3.5. Anlagebetrag 7 C.3.6. Beta-Version 7 C.3.7. Beteiligung an Immotausch 7 C.3.8. Blockchain 8 C.3.9. Business-to-Business 8 C.3.10. Business-to-Business-to-Customer 8 C.3.11. Business-to-Customer 8 C.3.12. Cloud 8 C.3.13. Cloud-basierte Software 8 C.3.14. Daten 8 C.3.15. Eintrittsgebühr 8 C.3.16. Einführungsrabatt 8 C.3.17. Gebietsschutz 9 C.3.18. Gemeinschaftsgeschäfte 9 C.3.19. Gegenseitige Umsatz- und Gewinnbeteiligung 9 C.3.20. Gewinn 10 C.3.21. Gewinnbeteiligung 10 C.3.22. Immobilienservice 10 C.3.23. Immobilientausch mit Ringtauschalgorithmus 10 C.3.24. Kapitalabruf-Konten 10 C.3.25. Kaufkraftindex 11 C.3.26. Knowhow-Transfer 11 C.3.27. Kundenaccount 11 C.3.28. Kundenbonus 11 C.3.29. Kundenportal 11 C.3.30. Kundenprinzip 11 C.3.31. Kunde-wirbt-Kunde 12 C.3.32. Künstliche Intelligenz 12 C.3.33. Lead 12 C.3.34. Lizenzgeber 12 C.3.35. Lizenznehmer 12 C.3.36. Marge 12 C.3.37. Monatliche Gebühr 13 C.3.38. Neuverträge 13 C.3.39. Nennwertverfahren 13 C.3.40. Option 13 C.3.41. Patent 13 C.3.42. Partnerportal 13 C.3.43. Rahmenlizenzvertrag 13 C.3.44. Release 14 C.3.45. Reverse Mortgage 14 C.3.46. Ringtauschalgorithmus 14 C.3.47. Segment 14 C.3.48. Smart-Contracts 14 C.3.49. Software 14 C.3.50. Software-as-a-Service 14 C.3.51. Suchanzeige 15 C.3.52. (Tausch-)Angebot 15 C.3.53. Tippprovision 15 C.3.54. Umkehrhypothek 15 C.3.55. Umsatz 16 C.3.56. Unterlizenz 16 C.3.57. Unterlizenzierung-plus und Gebietsschutz ohne Umsatzbeteiligung 16 C.3.58. Verlängerungsgebühr 16 C.3.59. Verzinsung bei Ratenzahlungsvereinbarungen und Capital Calls 16 C.3.60. Wallet 17 C.3.61. Weiterempfehlung 17 C.3.62. YouTube-Kanal 17 D. Rechtliche Hinweise 23 E. Eintrittsgebühr 25 E.1.1. Formel zur Berechnung des angepassten Listenpreises je Region 25 E.1.2. Generierung des Wertes S für die Formel zur Berechnung des Listenpreises 25 E.1.3. Anpassungsfaktoren (kumulative Hauptmerkmale) 26 F. Umsatz- und Gewinnbe...
Zusammenarbeit und Optionen. A.1. Vertragsparteien A.1.1. Lizenzgeber und Emittentin Immotausch GmbH Am Stegskreuz 8 65719 Hofheim a.Ts. Eingetragen im Handelsregister Frankfurt a.M. unter der Registernummer: HRB 96219 Vertreten durch den Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxx (im Weiteren als Immotausch oder LG bezeichnet) A.1.2. Immobilienservice A.2. Präambel (im Weiteren als Lizenznehmer oder LN bezeichnet) Der LN führt einen Immobilienservice (Bank, Bausparkasse, Sparkasse, Immobilienmakler, Wohnungsbaugenossenschaft, Wohnungsbaugesellschaft, Immobiliengesellschaft) in der Region und ist Teil der Gruppe (Nicht-zutreffendes bitte streichen). Xxxxxxx Xxxxx ist Geschäftsführer der Immotausch GmbH. Immotausch hat den Ringtauschalgorithmus und eine Cloud-basierte Software entwickelt und stellt diese anderen Immobilienservices als Software-as-a-Service-Provider bereit. Für den Ringtauschalgorithmus hat der LG Patent beim DPMA angemeldet. Der Patentantrag läuft unter dem Aktenzeichen 10 2022 003 714.9. Die Offenlegung des Patentantrages erfolgte am 14.12.2023. Des Weiteren hat der LG PCT-Anträge für die vorläufige Prüfung der internationalen Patentanmeldung gestellt. Das internationale Aktenzeichen lautet PCT/DE2023/000125. Immotausch wartet zurzeit auf die Patentschrift für den Ringtauschalgorithmus, deren Ausstellung für Dezember 2024 erwartet wird. Während dieser Zeit möchten der LN und Immotausch eine Zusammenarbeit bei der Vermittlung von Immobilien beginnen, bei der auch Tauschprofile aufgenommen und der Ringtauschalgorithmus genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist die Grundlage für die Zusammenarbeit im Jahr 2024 der übliche Handelsvertreter-/Lizenzvertrag zwischen dem LN und den selbständigen Mitarbeitern; mit Ausnahme der in diesem Vertrag getroffenen Regelungen und Ergänzungen. A.3. Vertragsgegenstand – Optionen Der LN erwirbt unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen vom LG das Recht, den ab C. definierten Rahmenlizenzvertrag durch einseitige Willenserklärung abzuschließen sowie weitere Optionsrechte: Bis zum 01.04.2024 unterzeichnet der LN das Bestellformular für Gebietsschutz und überlässt dem LG ein ewiges Darlehen ohne auszahlbare Verzinsung in Höhe von 0.000 € pro angefangene 50.000 Einwohner, die innerhalb des gewünschten Gebietsschutzes gemeldet sind, oder zahlt eine Optionsgebühr in Höhe von 0.000 € pro angefangene 50.000 Einwohner, die innerhalb des gewünschten Gebietsschutzes gemeldet sind. A.3.1. Dauer des Optionsvertrages Die Option läuft nach Ablau...

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist das Erzielen von Erträgen und Kapitalrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von Unternehmen (einschließlich Unternehmen in staatlichem Besitz). Das Portfolio des Fonds wird so weit wie angemessen praktisch möglich vollständig gegen die Basiswährung abgesichert. Der Fonds kann bis zu 30 % seines Nettoinventarwerts in Sub-Investment Grade-Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Papieren vergleichbarer Bonität anlegen. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in CoCo-Bonds anlegen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Die Benchmark, der Bloomberg AusBond Bank Bill Index (AUD), (vor Gebühren) wird zur Bewertung der Fondsperformance verwendet, jedoch nicht zur Portfoliokonstruktion oder zur Festlegung von Risikobeschränkungen. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Verlustrisiko zu minimieren, und die erwartete Wertänderung des Fonds (gemessen anhand der jährlichen Volatilität) wird voraussichtlich in der Regel nicht mehr als 7,5 % betragen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die zugrunde liegenden Anlagen des Fonds unterliegen dem Zins- und dem Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität investieren, die möglicherweise mit einer höheren Kursvolatilität und einem höheren Risiko behaftet sind als Wertpapiere mit „Investment Grade“-Bewertung. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds ist überwiegend in einer Währung engagiert und hat somit eine potenziell höhere Volatilität.