Zusammenlegung von Aufträgen Musterklauseln

Zusammenlegung von Aufträgen. Die DAB BNP Paribas kann im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung Dritter als sog. Blockorder sowie auch im Rahmen von Wertpapierspar- plänen Kauf- und Verkaufsaufträge jeweils in identischen Finanzinstrumen- ten mehrerer Kunden zusammenlegen und gebündelt unter Wahrung der Ausführungsgrundsätze zur Ausführung bringen. Die Zuteilung zusam- mengelegter Aufträge erfolgt auf der Grundlage eines nach dem gewich- teten arithmetischen Mittel gebildeten Mischkurses.
Zusammenlegung von Aufträgen. Die BEKB fasst die Aufträge einzelner oder mehrerer Kundinnen und Kunden normalerweise nicht zusammen. In den seltenen Fällen, in denen sich die BEKB doch zur Zusammenlegung (Aggregierung) entschliessen sollte, müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein: - die Aggregierung ist hinsichtlich der Eigenschaften der entsprechenden Kundenaufträge angemessen; - es ist unwahrscheinlich, dass sich die Aggregierung für die Kundinnen und Kunden, deren Aufträge gebündelt bzw. aggregiert werden, nachteilig auswirkt; - die Einhaltung der geltenden Verfahren zur Auftragszuteilung ist gewährleistet; Die Zuteilung vollständig oder teilweise ausgeführter Aufträge, die zur Ausführung aggregiert wurden, erfolgt in Übereinstimmung mit den in diesem Dokument dargelegten Grundsätzen. Bei der Zuteilung der ausgeführten Aufträge wird im besten Interesse aller betroffenen Kunden gehandelt Führt die BEKB Aufträge auf eigene Rechnung aus, so werden diese niemals mit Kundenaufträgen zusammengefasst.
Zusammenlegung von Aufträgen. Die Bank darf im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung Kauf- und Verkaufsaufträge sowie im Rahmen von Wertpapiersparplänen Kaufaufträge in identischen Finanzinstrumenten mehrerer Kunden zusammenlegen und gebündelt unter Wahrung dieser Grundsätze zur Ausführung bringen (Blockorder), soweit Auftragsvolumen, aktuelle Marktliquidität, Preissensitivität und Art des zu handelnden Finanzinstruments dies zulassen. Dies schließt auch eine Ausführung außerhalb der genannten Handelsplätze sowie ein Festpreis- geschäft mit sich selbst ein. Eine entsprechende Zustimmung wird über den jeweiligen Finanzportfolioverwaltungsvertrag bzw. den jeweiligen Wertpapiersparplanvertrag eingeholt. Die Bank wird ferner die Zuteilung zusammengelegter Aufträge ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen der Auftragszuteilung vornehmen. Der Zuteilung auf die einzelnen Kundendepots wird in der Finanzportfolioverwaltung, soweit die Aus- führung zu mehr als einem Kurs erfolgt ist, ein nach dem gewichteten arithmetischen Mittel gebildeter Mischkurs zugrunde gelegt. Der Zuteilung auf die einzelnen Kundendepots wird im Wertpapiersparplan, soweit die Ausführung zu mehr als einem Kurs erfolgt ist, der erste Ausführungskurs zugrunde gelegt. Hinweis: Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Zusammenlegung für einen einzelnen Auftrag nachteilig sein kann, da im Einzelfall ein ungünstiger Ausführungspreis für den einzelnen Kunden möglich ist.
Zusammenlegung von Aufträgen. Die UmweltBank führt Kundenaufträge grundsätzlich unverzüglich und redlich aus. Vergleichbare Kundenaufträge werden der Reihenfolge ihres Eingangs nach ausgeführt. Die UmweltBank wird Aufträge von Xxxxxx mit Aufträgen anderer Kunden nur auf ausdrückliche Weisung der betroffenen Kunden oder dann zu einem Sammelgeschäft zusammenlegen, wenn die Aufträge genau zeitgleich eingehen (z. B. postalisch eingehende Aufträge mit gleichem Eingangstag) und somit eine getrennte Ausführung nach Reihe des Eingangs der Aufträge insoweit nicht möglich ist. Die Zusammenlegung dient in diesem Fall allein der Gleichbehandlung der Kunden. Die UmweltBank weist darauf hin, dass die Zusammenlegung für einen einzelnen Auftrag nachteilig sein kann.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.