Zusatzvereinbarung (ZV) Vereine Musterklauseln

Zusatzvereinbarung (ZV) Vereine. TEIL A Klauseln für die BHV Betriebe aus dem Bereich Büro, Handel, Handwerk, Dienstleistungen Bürobetriebe Ausschluss Vermögensschaden
Zusatzvereinbarung (ZV) Vereine. Diese Zusatzvereinbarung gilt in Ergänzung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haft- pflichtversicherung (AHB) und den besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haft- pflichtversicherung für betriebliche und berufliche Risiken (BBR) als vereinbart, sofern es sich bei dem Versicherungsnehmer um einen in das Vereinsregister eingetragenen nicht wirtschaftlichen Verein (§ 21 BGB) handelt. Die Einbeziehung endet mit Eintragung der Auflösung des Vereins im Vereinsregis- ter. 1. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversiche- rung (AHB) und den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für betriebliche und berufliche Risiken (BBR) und den nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein, 1.1 aus den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen (z. B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbe- werbe); 1.2 Im Umfang von Teil A Ziff. 3.1 und Teil B Ziff. 7.3 BBR als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasing- nehmer und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich den Vereinszwecken dienen (z. B. Sport- und Spielplätze); 1.3 bei Reit- und Fahrvereinen auch aus der Durchführung von Reit- und Fahrveranstaltungen, Ren- nen, Turnieren, Wettreiten, Schlepp- und Schnitzeljagden und der dazu erforderlichen Übungen. Mitversichert ist hierbei die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus ihrer Beteiligung an solchen vom Verein angeordneten Veranstaltungen und Übungen, auch soweit sie dabei als Tierhalter in Anspruch genommen werden können. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen den Verein oder die mitversicherten Personen aus Unfällen der Reiter und aus Schäden an den Pferden (einschl. Zaum- und Sattelzeug), die an diesen Veranstaltungen und Übungen teilnehmen, und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 1.4 bei Gebirgs- und Verschönerungsvereinen u. ä. auch aus der Unterhaltung von Wegen, Aussichts- türmen und dergleichen. 2. Mitversichert ist 2.1 die persönliche gesetzliche Haftpflicht 2.1.1 der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigen- schaft; 2.1.2 sämtlicher übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen; 2.1.3 sämtlicher übrigen Angestellten und Arbeiter für Schäden, die sie...

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