Zuschlag für Einzelbeförderung Musterklauseln

Zuschlag für Einzelbeförderung. Im besonderen Einzelfall kann eine Einzelbeförderung für eine Schülerin oder einen Xxxxxxx notwen- dig sein. Für diese Leistung des Auftragnehmers wird ein prozentualer Zuschlag zu dem jeweiligen Tagespauschalpreis der zu befördernden Person gezahlt. Jegliche weitere Tagespauschalen und Zuschläge sind mit dem Zuschlag für die Einzelbeförderung abgegolten. Für die Mitnahme einer individuellen Betreuungsperson wird der „Preis je Sitzplatz“ abgerechnet, jedoch kein Zuschlag für die Einzelbeförderung. Für einen Teil der Schülerinnen und Xxxxxxx ist eine abweichende Hin- und/oder Rückfahrt gemäß Ziffer 3.1 Pkt. 8 zu berücksichtigen. Für diese zusätzliche Leistung des Auftragnehmers wird ein pro- zentualer Zuschlag zu dem jeweiligen Tagespauschalpreis gezahlt. Hierbei ist mit einzukalkulieren, dass ggf. auch nur ein einzelnes Kind im Fahrzeug zu befördern ist; für diesen Fall wird jedoch kein Zuschlag für die Einzelbeförderung vergütet. Sollten Schülerinnen und Xxxxxxx durch ihre individuellen Betreuungspersonen begleitet werden, wird der Zuschlag auch für diese Personen gezahlt. Für einzelne Schülerinnen und Xxxxxxx ist eine Beförderung auf dem direkten Weg oder eine indivi- duelle Fahrzeitbeschränkung gemäß Ziffer 3.1 Pkt. 2 zu berücksichtigen. Für diese zusätzliche Leis- tung des Auftragnehmers wird ein prozentualer Zuschlag gemäß Angebot des Bieters zu dem jewei- ligen Tagespauschalpreis des zu befördernden Kindes gezahlt. Bei der Beförderung von Geschwisterkindern mit derselben Wohnanschrift und mit derselben Beför- derung auf dem direkten Weg oder derselben individuellen Fahrzeitbeschränkung wird nur für eines dieser Kinder ein Zuschlag gewährt. Für die Mitnahme seiner individuellen Betreuungsperson wird der „Preis je Sitzplatz“ abgerechnet, jedoch kein Zuschlag für die Beförderung auf dem direkten Weg und weitere individuelle Fahrzeit- beschränkungen. Hier ist der Tagespauschalpreis für die Mitnahme je Hilfsmittel anzugeben. Für den Transport von Hilfsmitteln werden keine Zuschläge (Einzelbeförderung, gesonderte Hin- und/oder Rückfahrten, direkter Weg/individuelle Fahrzeitbeschränkung) gezahlt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.