Common use of Zuschussgewährung Clause in Contracts

Zuschussgewährung. 1. Aufgrund der Entscheidung des Begleitausschus- ses des Programms – nachstehend „Interreg- Ausschuss“ – vom gewährt die XX.XX dem Leadpartner zur Durchführung des Projektes aus Mitteln des Programms (EFRE-Mittel der Europäischen Union) einen zweckgebunde- nen Zuschuss in Höhe von maximal EUR. Es gilt eine maximale Förderquote in Höhe von % bezogen auf die maximal förderfähigen Gesamtkosten des Projektes. Gemäß der Ent- scheidung des Interreg-Ausschusses belaufen sich die förderfähigen Gesamtkosten des Pro- jekts auf maximal EUR. Die Aufteilung der Kosten auf die Jahre gemäß Antrag ist bindend. Artikel 2:

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Samples: Leadpartnervertrag

Zuschussgewährung. 1. Aufgrund der Entscheidung des Begleitausschus- ses Begleitaus- schusses des Programms – nachstehend „Interreg- Inter- reg-Ausschuss“ – vom gewährt die XX.XX dem Leadpartner zur Durchführung des Projektes Projek- tes aus Mitteln des Programms (EFRE-EFRE- Mittel der Europäischen Union) einen zweckgebunde- nen zweckge- bundenen Zuschuss in Höhe von maximal EUR. Es gilt eine maximale Förderquote in Höhe von % bezogen auf die maximal förderfähigen förderfä- higen Gesamtkosten des Projektes. Gemäß der Ent- scheidung Entscheidung des Interreg-Ausschusses belaufen sich die förderfähigen Gesamtkosten des Pro- Pro-jekts auf maximal EUR. Die Aufteilung der Kosten ; sie verteilen sich auf die Jahre gemäß Antrag ist bindend. Artikel 2einzelnen Jahre, wie nachfolgend im Kos-tenplan dargestellt:

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Samples: Lead Partner Agreement

Zuschussgewährung. 1. Aufgrund der Entscheidung des Begleitausschus- ses Begleitaus- schusses des Programms – nachstehend „Interreg- Inter- reg-Ausschuss“ – vom gewährt die XX.XX dem Leadpartner zur Durchführung des Projektes Projek- tes aus Mitteln des Programms (EFRE-EFRE- Mittel der Europäischen Union) einen zweckgebunde- nen zweckge- bundenen Zuschuss in Höhe von maximal EUR. Es gilt eine maximale Förderquote in Höhe von % bezogen auf die maximal förderfähigen förderfä- higen Gesamtkosten des Projektes. Gemäß der Ent- scheidung Entscheidung des Interreg-Ausschusses belaufen sich die förderfähigen Gesamtkosten des Pro- jekts auf maximal EUR. Die Aufteilung der Kosten ; sie verteilen sich auf die Jahre gemäß Antrag ist bindend. Artikel 2einzelnen Jahre, wie nachfolgend im Kos- tenplan dargestellt:

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Samples: Lead Partner Agreement

Zuschussgewährung. 1. Aufgrund der Entscheidung des Begleitausschus- ses des Programms – nachstehend „Interreg- Ausschuss“ – vom gewährt die XX.XX dem Leadpartner zur Durchführung des Projektes XYZ aus Mitteln des Programms (EFRE-Mittel der Europäischen Eu- ropäischen Union) einen zweckgebunde- nen Zuschuss zweckgebundenen Zu- schuss in Höhe von maximal EUR. Es gilt eine maximale Förderquote in Höhe von 60,00 % bezogen auf die maximal förderfähigen Gesamtkosten Gesamt- kosten des Projektes. Gemäß der Ent- scheidung Entscheidung des Interreg-Ausschusses belaufen sich die förderfähigen för- derfähigen Gesamtkosten des Pro- jekts Projekts auf maximal ma- ximal EUR. Die Aufteilung der Kosten auf die Jahre gemäß Antrag ist bindend. Artikel 2:.

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Samples: Leadpartnervertrag