Zusendung von Ersatzteilen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der nötigen Ersatz- teile vor Ort organisiert der TCS nach Möglichkeit den Versand der Ersatzteile und übernimmt die Versandkosten. Der Begünstigte verpflichtet sich, dem TCS die Kosten der Ersatzteile zu erstatten. Dies gilt selbst dann, wenn der Begünstigte sie nicht annimmt. Ausserdem trägt er die Kosten für die Rücksendung einschliesslich allfälliger Zollge- bühren und/oder die Entsorgung. Übersteigen die Kosten für die Ersatzteile den Be- trag von CHF 1‘000, behält sich der TCS das Recht vor, vor der Zusendung ein Depot in Höhe des Ge- genwerts zu verlangen. Nicht übernommen werden die Zollgebühren und die Kosten der Reparatur.
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Zusendung von Ersatzteilen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der nötigen Ersatz- teile vor Ort organisiert der TCS nach Möglichkeit den Versand der Ersatzteile und übernimmt die Versandkosten. Der Begünstigte verpflichtet sich, dem TCS die Kosten der Ersatzteile zu erstatten. Dies gilt selbst dann, wenn der Begünstigte sie nicht annimmt. Ausserdem trägt er die Kosten für die Rücksendung einschliesslich allfälliger Zollge- bühren und/oder die Entsorgung. Übersteigen die Kosten für die Ersatzteile den Be- trag von CHF 1‘000, behält sich der TCS das Recht vor, vor der Zusendung ein Depot in Höhe des Ge- genwerts zu verlangen. Nicht übernommen werden die Zollgebühren und die Kosten der Reparatur.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusendung von Ersatzteilen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der nötigen Ersatz- teile Ersatzteile vor Ort organisiert der TCS nach Möglichkeit den Versand der Ersatzteile und übernimmt die Versandkosten. Der Begünstigte verpflichtet sich, dem Die Kosten für die Ersatzteile müssen an den TCS die Kosten zurückerstattet werden. Im Falle der Nichtannahme der Ersatzteile zu erstattendurch den ETI Schutzbriefinhaber bleibt dieser für die Rückerstattung der Ersatzteilkosten schuldig. Dies gilt selbst dann, wenn der Begünstigte sie nicht annimmt. Ausserdem trägt Zudem hat er die Kosten für die Rücksendung einschliesslich allfälliger Zollge- bühren und/oder sowie für die EntsorgungEntsorgung der Ersatzteile zu übernehmen. Zollgebühren gehen zu Lasten des Begünstigten. Übersteigen die Kosten für die Ersatzteile den Be- trag Betrag von CHF 1‘0001’000.-, behält sich der TCS das Recht vor, vor der Zusendung eine Garantie oder ein Depot in Höhe des Ge- genwerts Gegenwerts zu verlangen. Nicht übernommen werden die Zollgebühren und die Kosten der Reparatur.
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