Zustandekommen des Mietvertrages Musterklauseln

Zustandekommen des Mietvertrages. Durch den Mietvertrag verpflichtet sich ein Vertragsteil, dem anderen Vertragsteil den 1 Gebrauch der gemieteten Sache gegen Entgelt zu gewähren (OLG Hamburg WuM 2003, 84). Das Zustandekommen eines Mietvertrages bestimmt sich nach den allgemeinen Vor- 2 schriften der §§ 145 ff. BGB. Erforderlich ist die Einigung der Vertragsparteien über fol- genden Mindestinhalt des Mietvertrages: – Parteienbezeichnung 3 – Mietobjekt – Mietbeginn – Miete – Bezugnahme auf Anlagen zum Mietvertrag – Unterschrift der Vertragsparteien bei schriftlichen Verträgen.
Zustandekommen des Mietvertrages. 1. Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und eine Woche lang gültig. 2. Die AGB gelten als vereinbart, nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung. 3. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für zukünftigen Aufträge der Auftraggeber. 4. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters zustande.
Zustandekommen des Mietvertrages. Auf der Grundlage des Leistungsbeschriebs erstellt die Olma Messen St.Gallen den Mietvertrag und legt diesen dem Mieter zur Unterschrift vor. Der Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung durch die Olma Messen St.Gallen rechtsgültig zustande. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Zustandekommen des Mietvertrages. Anfragen zu Mietgegenständen durch den Kunden können mündlich (vor Ort oder telefonisch), per Fax, E-Mail oder schriftlich erfolgen, z.B. über das Auftragsformular von FONLUTION. FONLUTION prüft nach Eingang der Anfrage die Möglichkeit der Vermietung des gewünschten Mietgegenstandes. Soweit die Anfrage über das von FONLUTION zur Verfügung gestellte Auftragsformular erfolgt ist, kommt der Vertrag mit Übersendung der Auftragsbestätigung durch FONLUTION zustande. Ansonsten überlässt FONLUTION dem Kunden bei Verfügbarkeit ein Angebot. Der Mietvertrag kommt dann erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
Zustandekommen des Mietvertrages. Der Mietvertrag kann schriftlich oder elektronisch via Onlinebuchung (xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx/), geschlossen werden. Bei Onlinebuchung ist der Mietpreis zum Abschluss des Buchungsvorgangs online zu begleichen. Mit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet unterbreitet der Mieter dem Vermieter ein verbindliches Ver- tragsangebot. Der Vermieter kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein rechtsgültiger Vertrag, und somit eine Annahme des angebotenen Vertrages durch den Vermieter kommt erst mit dem Senden einer Buchungsbe- stätigung durch den Vermieter an den Mieter zu Stande. Stellt der Mieter eine Anfrage per E-Mail oder telefonisch, so unterbreitet der Vermieter ihm ein Vertragsangebot, wel- ches der Mieter bestätigen muss. Durch schriftliche Bestätigung des Angebotes nimmt der Mieter den Vertrag an. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
Zustandekommen des Mietvertrages. 1.1. Der Abschluss eines Mietvertrages über ein Wohnmobil kann nur schriftlich, d.h. mit Unterschrift des Mieters und Vermieters erfolgen. Mündliche Absprachen oder Erklärungen sind ohne rechtliche Wirkung, wenn sie nicht schriftlich, durch E-Mail oder SMS bestätigt werden. Der Mietvertrag kann per Post, Telefax oder E-Mail übermittelt werden. 1.2. Der Mietvertrag kommt nur zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte und/oder Pflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere: Untervermietung) durch den Mieter auf dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher und vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. 1.3. Pro Tag sind 000 xx xx Xxxxxxxxx eingeschlossen. Mehrkilometer werden mit 29 Cent/pro Mehrkilometer berechnet. Ab 14 Miettagen sind alle Kilometer frei.
Zustandekommen des Mietvertrages. 1. Der Mietvertrag über ein Reisemobil kommt durch einen schriftlichen Mietvertrag, welcher durch beide Vertragsparteien zu unterzeichnen ist, zustande. Mündliche Absprachen und Nebenabreden sind unwirksam. Die Zusendung des Mietvertrages nebst dieser AGB durch den Vermieter stellt ein Angebot dar. An dieses Angebot ist der Vermieter 14 Tage ab Zugang beim Mieter gebunden. Durch die Unterzeichnung durch den/die Mieter nimmt wird das Angebot des Vermieters angenommen. Der Mietvertrag ist im Original unverzüglich nach Unterzeichnung an den Vermieter zurückzusenden. Die vorherige Übersendung in elektronischer Form ist fristwahrend. 2. Der Mietvertrag gilt ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter. Die Übertragung oder Abtretung der Rechte oder Pflichten aus dem Mietvertrag an Dritte, ist nur nach Absprache und schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

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  • Zustandekommen des Vertrages a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande. b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personen, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.

  • Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen, Besonderen und Speziellen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen, sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer Versicherungsverträge dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.