Zustandekommen des Vertrages/Vertragsschluss Musterklauseln

Zustandekommen des Vertrages/Vertragsschluss. Der Geschäftskunde kann sein Prepaid Guthaben über eine Direktaufladung aufladen. Er wird hierzu aufgefordert, den Netzbetreiber sowie die Mobiltelefonnummer anzugeben, deren Guthaben aufgeladen werden soll. Nach Anklicken des Xxxxxxx „Auftrag bestätigen“ erhält der Geschäftskunde eine mTAN auf sein Mobiltelefon. Im Anschluss an die Eingabe und Bestätigung der mTAN erhält der Geschäftskunde die Mitteilung, ob seine Prepaid Handy-Aufladung erfolgreich war. Es können beliebig viele Rufnummern vom Geschäftskunden aufgeladen werden. Der Geschäftskunde hat die eingegebene Nummer und den ausgewählten Provider sorgfältig zu überprüfen. Kann die Auslieferung des Guthabens nicht erfolgen, weil der Geschäftskunde sich vertippt, oder eine ungültige Nummer eingegeben hat, oder die Mobiltelefonnummer nicht zum ausgewählten Anbieter passt (der Geschäftskunde hat z.B. ein Guthaben für ePlus ausgewählt, tippt aber eine Nummer ein, die zu O2 gehört), so erfolgt keine Aufladung und der Geschäftskunde erhält eine Fehlermeldung. Gibt der Geschäftskunde eine Mobiltelefonnummer einer ihm fremden Person ein und es kommt zu einer erfolgreichen Aufladung, so kann der Geschäftskunde keine Rückabwicklung verlangen. Das Entgelt für das aufzuladende Prepaid-Guthaben wird mit der Bestätigung der mTAN fällig und ist über das Fidor Smart Geschäftskonto zu bezahlen. Der Geschäftskunde hat sicherzustellen, dass sein Fidor Smart Geschäftskonto eine ausreichende Deckung oder einen entsprechenden Verfügungsrahmen aufweist. Der gewünschte Prepaid-Guthabenbetrag ist dann in der Regel sofort verfügbar. Die Fidor Bank erfüllt den Vertrag über den Erwerb eines Serviceguthabens durch die Ankündigung, dass eine Direktladung des Guthabens durch den jeweiligen Anbieter erfolgt. Möchte der Geschäftskunde seine Prepaid-Karte regelmäßig aufladen, kann er sich einen Dauerauftrag online in seinem Fidor Smart Geschäftskonto einrichten. Dieser ist zu jedem gewünschten Termin möglich und jederzeit änderbar. Den Dauerauftrag kann der Geschäftskunde für alle angebotenen Tarife einrichten. Daueraufträge können zu jedem Termin monatlich, zweiwöchentlich oder wöchentlich eingerichtet werden und werden am Fälligkeitstag ausgeführt. Daueraufträge werden am Fälligkeitstag belastet und ausgeführt. Ist der Fälligkeitstag (z. B. der 1. eines Monats) an einem Feiertag/Wochenende, wird der Dauerauftrag trotzdem ausgeführt. Die Einrichtung und Ausführung des Dauerauftrages sind kostenlos. Daueraufträge können wie folgt ein...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.